Abrechnung

Erstellung der EDV-Abrechnung (Arztpraxen und Krankenhäuser)

Voraussetzung einer elektronisch erstellten Quartalsabrechnung ist, dass das eingesetzte Arztinformationssystem (AIS) von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf Basis der jeweils gültigen Abrechnungsdatensatzbeschreibung zertifiziert worden ist.

Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer, die unter einer Betriebsstättennummer abrechnen, erstellen mit einem AIS eine gesamthafte Quartalsabrechnung

Die EDV-Abrechnung unterliegt im übrigen den Bestimmungen der Abrechnungsrichtlinien der KVWL. Darüber hinaus bitten wir Sie, folgende Modalitäten zu beachten:

Teilen Sie uns bitte Ihre erste EDV-Abrechnung oder einen Wechsel des AIS in der Erklärung zur Vierteljahresabrechnung mit.

Hinweis: Schließen Sie bitte einen Softwarewartungsvertrag ab, um über den erforderlichen aktuellen Programm- und Datenbestand zu verfügen.

 

Ansprechpartner:

  E-Mail Service-Center           Tel: 0231 94 32 10 00