Abrechnung
Erstellung der EDV-Abrechnung (Arztpraxen und Krankenhäuser)
Voraussetzung einer elektronisch erstellten Quartalsabrechnung ist, dass das eingesetzte Arztinformationssystem (AIS) von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf Basis der jeweils gültigen Abrechnungsdatensatzbeschreibung zertifiziert worden ist.
Alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer, die unter einer Betriebsstättennummer abrechnen, erstellen mit einem AIS eine gesamthafte Quartalsabrechnung
Die EDV-Abrechnung unterliegt im übrigen den Bestimmungen der Abrechnungsrichtlinien der KVWL. Darüber hinaus bitten wir Sie, folgende Modalitäten zu beachten:
- Eine Kopie der uns übersandten Datei bewahren Sie in Ihrem eigenen Interesse sechzehn Quartale in der Praxis auf.
- Die Überweisungsscheine, Notfall-/Vertretungsscheine und im Ersatzverfahren ausgestellten Abrechnungsscheine von Versicherten mit Krankenversichertenkarte bewahren Sie vier Quartale in der Praxis auf.
- Das KBV-Prüfmodul und das KBV-Kryptomodul werden in der aktuellen Version von Ihnen eingesetzt.
- Die EDV-Abrechnung ist leitungsgebunden elektronisch über einen der beiden sicheren Zugänge KV-SafeNet und KV-FlexNet an die KVWL zu übermitteln.
- Für den Fall, dass die Abrechnung nicht in der KV bearbeitet werden kann, da die Datei schwerwiegend fehlerhaft ist, muss für Sie die Möglichkeit bestehen, erneut eine EDV-Abrechnung zu erstellen.
- Der EDV-Abrechnung sind die Behandlungsausweise der Sonstigen Kostenträger beizufügen, sofern der Patient noch keine Krankenversichertenkarte besitzt. Diese sind mit dem Vertragsarztstempel zu versehen, dürfen aber keine Eintragungen für die Abrechnung enthalten.
- Ermächtigte Krankenhausärzte reichen zur EDV-Abrechnung alle Abrechnungsscheine (Überweisungsscheine) ein. Diese dürfen ebenfalls nur mit dem Vertragsarztstempel versehen sein und keine Eintragungen für die Abrechnung enthalten.
Teilen Sie uns bitte Ihre erste EDV-Abrechnung oder einen Wechsel des AIS in der Erklärung zur Vierteljahresabrechnung mit.
Hinweis: Schließen Sie bitte einen Softwarewartungsvertrag ab, um über den erforderlichen aktuellen Programm- und Datenbestand zu verfügen.
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