Abrechnung
Info zur Honorarverteilung
Schreiben des Vorstandes der KVWL vom 12.02.2009 an alle Mitglieder in WL
Zahlreiche Veröffentlichungen zur Honorarverteilung in Westfalen-Lippe in der Fachpresse wie in Tageszeitungen sorgen oft für mehr Verwirrung als Aufklärung. Deshalb will der Vorstand der KVWL Ihnen hier noch einmal den klaren Kurs der KVWL deutlich machen.
Wie wir Ihnen bereits im Dezember geschrieben haben, werden wir die jähen Abstürze von Ärzten und Praxen durch gezielte Maßnahmen verhindern. Die Möglichkeiten dafür sind von uns geschaffen. Die Vertreterversammlung hatte den Vorstand im Dezember 2008 beauftragt, die Honorarverteilung in Westfalen-Lippe zum Ausgleich von Verwerfungen übergangsweise wieder selbst zu gestalten. Auf Initiative der KVWL hat der Erweiterte Bewertungsausschuss deshalb am 15. Januar 2009 die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
Unsere Maßnahmen ab dem 2. Quartal 2009
Nach Abstimmung mit den Gremien der Selbstverwaltung und den Berufsverbänden hat der Vorstand der Vertreterversammlung am 7. Februar 2009 ein Konzept vorgelegt.
Ab dem 2. Quartal können die durch die ursprünglichen Beschlüsse des Bewertungsausschusses in vielen Fällen nivellierten Zusatzqualifikationen wieder abgebildet und Praxisbesonderheiten mit niedrigeren Schwellenwerten als im ursprünglichen Beschluss anerkannt werden. Der RLV-Bescheid für das 2. Quartal wird gegebenenfalls unter Vorbehalt gestellt, um unproblematisch und schnell mögliche Änderungen zu Ihren Gunsten vornehmen zu können.
"Korridor" als Sicherheitsnetz
Der Vorstand geht davon aus, dass sich bereits mit den Bausteinen "Zusatzqualifikationen" und "Praxisbesonderheiten" für die meisten Praxen wieder Sicherheit herstellen lässt. Er schlägt aber darüber hinaus noch ein Sicherheitsnetz vor, welches Honorarausgleiche in einem Korridor von - 5 und + 10 Prozent ermöglicht. Das heißt: Jeweils getrennt für den haus- und für den fachärztlichen Versorgungsbereich werden mögliche Verluste einzelner Praxen auf fünf Prozent gegenüber dem Vorjahresquartalshonorar beschränkt. Um dies zu finanzieren, werden solidarisch mögliche Gewinne gegenüber dem Vorjahresquartal auf ein Plus von maximal zehn Prozent beschränkt. Für die Festlegung des Korridors wird ausschließlich das innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung erwirtschaftete Gesamthonorar zugrunde gelegt (ohne Leistungen des organisierten Notfalldienstes und ohne Labor). Die Honorare aus dem extrabudgetären Bereich bleiben unangetastet. Und natürlich soll der Honorarkorridor keine langfristige Umverteilungsmaschinerie sein, sondern wird im Sinne der geforderten Konvergenz quartalsweise erweitert und damit in seiner Wirkung reduziert.
Das 1. Quartal 2009
Da die KVWL für das 1. Quartal bereits rechtskräftige RLV-Bescheide an alle Praxen versandt hat, kann die Konvergenzphase erst am 1. April 2009 beginnen. Für das 1. Quartal hatte der Vorstand bereits die mit den Krankenkassen vereinbarte Regelung angewandt, nach der keine Fachgruppe im Bereich des Regelleistungsvolumens mehr als ein Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal verlieren soll. Dies ist bereits bei den zugeteilten Regelleistungsvolumina berücksichtigt. Wir waren bislang die einzige KV, die auf diesem Weg für fachärztliche Gruppen die Auswirkungen der Honorarreform spürbar abgemildert hat. Andere werden nun unserem Vorbild folgen. Für das 1. Quartal können zusätzlich Härtefallregelungen zur Anwendung kommen. Die Aufgreifkriterien dafür wird der Vorstand noch festlegen. Grundsätzlich ist es möglich, Verwerfungen im 1. Quartal mit zusätzlichen Geldern aus Rücklagen weiter zu begrenzen.
Ausstieg aus den RLV?
Für zusätzliche Verunsicherung haben Pressemeldungen über den Beschluss der Vertreterversammlung vom 7. Februar gesorgt, die RLV zunächst für das 1. Quartal 2009 auszusetzen und weiter der alten Honorarsystematik zu folgen, wobei die durch die Aufstockung der Gesamtvergütung zusätzlich generierten Honorare gleichmäßig auf alle Ärzte verteilt werden sollen.
Die Selbstverwaltung hat mit dem Beschluss deutlich gezeigt, für wie unsinnig und ungerecht sie die Vorgaben für die neue Honorarverteilung hält. Und sie verstärkt mit diesem Beschluss den Druck auf Politik und Bewertungsausschuss, dass sich hier umgehend etwas zu ändern hat. Wegen des Beschlusses der Vertreterversammlung wird der Vorstand Gespräche mit den Vertragspartnern aufnehmen.
Bei allem Verständnis für den Unmut der Delegierten müssen wir Ihnen an dieser Stelle aber auch sagen, dass die KVWL bei einer Umsetzung dieses VV-Beschlusses in neue Probleme schlittern würde. Der Beschluss verstößt gegen geltende Gesetze und gegen Verträge mit den Krankenkassen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird uns deshalb die Umsetzung durch das Aufsichtsministerium in Düsseldorf untersagt. Die Reaktion des Ministers bleibt abzuwarten.
Und noch schlimmer: Haben bisher vor allem die Verlierer der Reform protestiert, würden sich dann auch die Gewinner dem Protest anschließen. Denn ihnen würde durch einen solchen Beschluss der Gewinn zumindest teilweise genommen. Viele haben bereits angekündigt, gegen eine solche Schlechterstellung zu klagen.
Konvergenzphase - und dann?
Der Bewertungsausschuss hat eine Konvergenzphase für acht Quartale - also bis Ende 2010 - erlaubt. In dieser Zeit werden wir die oben genannten Maßnahmen, insbesondere den "Korridor", anwenden. Ab dem 1. Quartal 2011 jedoch würde wieder das heutige Recht mit seinen Umverteilungen gelten.
Mit der Konvergenzphase gewinnen die Vertragsärzte also zunächst einmal Zeit, sich auf Veränderungen einzustellen. Diese Zeit ist aber auch wichtig, um in dem Prozess der Nachbesserungen und Ergänzungen der Beschlüsse weiter zu kommen. Wir gehen davon aus (und arbeiten mit Vehemenz daran), dass wir am Ende der Konvergenzphase eine für die KVWL günstigere Beschlusslage haben werden als jetzt. Die KBV strebt bereits zum 1. Juli 2009 Verbesserungen an.
Besonders wichtig wird aber sein, dass zum 1. Januar 2010 die im Gesetz vorgesehene zweite Stufe der Reform greift. Diese beinhaltet eine bundesweite Anpassung des Behandlungsbedarfes pro Versichertem und wir fordern, dass weitere zehn Prozent Zuwachs in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung der westfälisch-lippischen Vertragsärzte fließen. Mit anderen Worten: Die jetzt im Vergleich zu anderen Bundesländern niedrigen westfälischen RLV-Fallwerte würden erhöht.
Unser Fazit
Die Honorarreform hat zweifellos mehr Geld nach Westfalen-Lippe gebracht. Doch statt der angekündigten Planungssicherheit ist jetzt bei allen eine große Unsicherheit entstanden, die schwer zu ertragen ist. Doch Aktionismus allein hilft nicht. Erst die Analyse des ersten Abrechnungsquartals wird die notwendige Klarheit bringen, die dann gezielte Interventionen für wirklich bedrohte Praxen möglich macht. Erste Abrechnungsergebnisse und Trends sind ab Anfang Mai für uns greifbar.
Uns ist klar, dass die Zeit bis dahin für viele von Ihnen sehr lang ist. Doch bedenken Sie, dass Sie Ihre monatlichen Abschläge im 1. und 2. Quartal in der üblichen Höhe weiter erhalten. Und seien Sie sicher, dass Ihre KVWL entschlossen ist, einen Großteil der Verwerfungen abzufedern und aufzufangen, bis eine grundsätzlich überarbeitete Honorarsystematik die derzeitige Beschlusslage ersetzt.
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