Abrechnung
Abrechnungshinweise für den organisierten Notfalldienst ab 01.02.2011
Stand: 01.02.2011
Zeiten:
| Montag, Dienstag, Donnerstag | 18 bis 08 Uhr am Folgetag |
| Mittwoch, Freitag | 13 bis 08 Uhr am Folgetag |
| Samstag, Sonntag,
gesetzliche Feiertage,
am 24.12. und 31.12. |
08 bis 08 Uhr am Folgetag |
Gebührenordnungspositionen für die Versorgung im organisierten Notfalldienst:
- Erster persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
GOP 01210 EBM Notfallpauschale im organisierten Notfalldienst (erster Arzt-Patienten-Kontakt im Behandlungsfall des organisierten Notfalldienstes) GOP 01211 EBM Zusatzpauschale zur GOP 01210 EBM für die Besuchsbereitschaft im organisierten Notfalldienst
- Folge- oder nicht persönliche Arzt-Patienten-Kontakte
Die nachfolgenden GOP kennzeichnen weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte bei demselben Patienten nach bereits erfolgter Abrechnung der GOP 01210 EBM im Quartal durch einen oder mehrere Ärzte derselben Betriebsstätte oder einer dieser Betriebsstätte zugeordneten Nebenbetriebsstätte sowie nicht persönliche Erstkontakte im organisierten Notfalldienst.
Jeder aufgeführten Konsultationspauschale ist jeweils eine Zusatzpauschale für die Besuchsbereitschaft zugeordnet.
| GOP 01214 EBM Notfallkonsultationspauschale I im org. Notfalldienst | |
| Montags, Dienstags, Donnerstags | zwischen 18 und 19 Uhr |
| Mittwochs, Freitags | zwischen 13 und 19 Uhr |
| Werktags | zwischen 07 und 08 Uhr |
| GOP 01215 EBM Zusatzpauschale zur GOP 01214 EBM für die Besuchsbereitschaft | |
| GOP 01216 EBM Notfallkonsultationspauschale II im org. Notfalldienst | |
| Werktags | zwischen 19 und 22 Uhr |
| Sa, So und an gesetzl. Feiertagen, dem 24.12. und dem 31.12. |
zwischen 07 und 19 Uhr |
| GOP 01217 EBM Zusatzpauschale zur GOP 01216 EBM für die Besuchsbereitschaft | |
| GOP 01218 EBM Notfallkonsultationspauschale III im org. Notfalldienst | |
| Werktags | zwischen 22 und 07 Uhr |
| sowie Sa, So und an gesetzl. Feiertagen, dem 24.12. und dem 31.12. |
zwischen 19 und 07 Uhr |
| GOP 01219 EBM Zusatzpauschale zur GOP 01218 EBM für die Besuchsbereitschaft | |
In der nachfolgenden Tabelle sind die einzelnen Ziffernkombinationen für Notfallkonsultationen und Besuchsbereitschaftsziffern nochmals differenziert nach Werk- und anderen Tagen sowie Uhrzeiten aufgelistet.
| Samstag, Sonntag, Feiertage, sowie am 24.12. und 31.12. | Werktags | |||
| 07 - 19 Uhr | 19 - 07 Uhr | 07 - 08 Uhr 13 - 19 Uhr |
19 - 22 Uhr | 22 - 7 Uhr |
| 01216 EBM 01217 EBM |
01218 EBM 01219 EBM |
01214 EBM 01215 EBM |
01216 EBM 01217 EBM |
01218 EBM 01219 EBM |
Neben den GOP nach 01210 bis 01219 EBM sind für die Versorgung von Patienten im organisierten Notfalldienst ausschließlich diejenigen Gebührenordnungspositionen berechnungsfähig, die in unmittelbarem diagnostischen oder therapeutischen Zusammenhang mit der Notfalldienstversorgung stehen. Nach Auswertung der bislang im organisierten Notfalldienst abgerechneten Leistungen waren dies überwiegend Leistungen aus dem Bereich der kleinchirurgischen Eingriffe (GOP 02300 bis 02302 EBM) , Infusionen (GOP 02100 EBM) sowie Schnellteste aus dem Bereich der Laborleistungen (z.B. GOP 32030 EBM). Für das Versenden der Durchschläge des Musters 19 kann die Kostenpauschale nach GOP 40120 EBM abgerechnet werden. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass nicht jeder Durchschlag einzeln an Arztpraxen versandt wird.
Des Weiteren sind die Abrechnungsausschlüsse des EBM im Anschluss an die jeweiligen Notfallpauschalen bzw. Notfallkonsultationspauschalen zu beachten. Ebenfalls ist anzumerken, dass zahlreiche GOP des EBM nicht im organisierten Notfalldienst abgerechnet werden dürfen. Dies ergibt sich regelhaft aus den Allgemeinen Bestimmungen des EBM im Anschluss an die jeweiligen Leistungslegenden (siehe hierzu z. B. GOP 01100, 01101, 01435 EBM).
Die Behandlung im Rahmen des Notfalldienstes ist darauf ausgerichtet, den Patienten bis zur nächstmöglichen regulären ambulanten oder stationären Behandlung ärztlich zweckmäßig und ausreichend zu versorgen. Sie hat sich auf das hierfür Notwendige zu beschränken. Damit ist unter anderem die Abrechnung von Präventionsleistungen im organisierten Notfalldienst ausgeschlossen. Die Tetanusimpfung im Verletzungsfall ist mit der Abrechnung der Notfallpauschale bzw. der Notfallkonsultationspauschale abgegolten.
- Abrechnung von Besuchen im organisierten Notfalldienst
Besuche im organisierten Notfalldienst sind - unabhängig vom Zeitpunkt der Durchführung - grundsätzlich mit der GOP 01411 EBM abzurechnen. Besuche eines weiteren Kranken in derselben sozialen Gemeinschaft, beschützenden Wohnheimen oder Pflege- bzw. Altenheimen sind nach der GOP 01413 EBM abzurechnen.
Wird ein Besuch nach GOP 01411 EBM im organisierten Notfalldienst zwischen 19 und 07 Uhr (Nachtbesuch) durchgeführt, ist die GOP 01411 EBM mit dem Buchstaben N zu kennzeichnen (01411N). Wegegelder und Wegepauschalen bei Nacht sind höher bewertet, als die am Tage.
- Abrechnung von Wegegeldern im organisierten Notfalldienst
Die Entfernung zwischen der eigenen Praxis bzw. zwischen dem Ausgangspunkt der Besuchsfahrten (dort, wo der Arzt vom Fahrer abgeholt wird) und der Besuchsstätte ist kaufmännisch gerundet in Doppelkilometern anzugeben.
| Wegegelder im organisierten Notfalldienst werden mit folgenden €-Beträgen vergütet: | ||
| Wegegeld zwischen 7und 19 Uhr | Wegegeld zwischen 19 und 7 Uhr | |
| Primär- und Ersatzkassen | Symbol-Nr. 90034D 1,12 € je DKM |
Symbol-Nr. 90037D 2,43 € je DKM |
Wenn die Entfernung zwischen der eigenen Praxis bzw. dem Ausgangspunkt der Besuchsfahrten und der Besuchsstätte unter 500 m liegt, wird anstelle des Wegegeldes eine Wegepauschale vergütet. In der Abrechnung dokumentieren Sie hierfür bitte die Symbolnummern 40220D (Wegepauschale am Tag) bzw. 40226D (Wegepauschale bei Nacht).
| Wegepauschalen im organisierten Notfalldienst werden mit folgenden €-Beträgen vergütet: | ||
| Wegegeld zwischen 7und 19 Uhr | Wegegeld zwischen 19 und 7 Uhr | |
| Primär- und Ersatzkassen | Symbol-Nr. 40220D 1,05 € je DKM |
Symbol-Nr.40226D 2,10 € je DKM |
Neben einer Besuchsziffer nach GOP 01413 EBM können weder Wegegelder noch Wegepauschalen abgerechnet werden.
Die zur Abrechnung der Leistungen notwendigen Angaben sind grundsätzlich per elektronischer Datenübertragung zu übermitteln.
Ansprechpartner: |
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