Abrechnung
Patientenquittung
GKV-Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Patientenquittung. Diese Quittung muss
- schriftlich und in verständlicher Form gehalten sein,
- direkt im Anschluss an die Behandlung oder - bei einer Quittung mit Quartalsbezug - spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals erstellt werden,
- die zu Lasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen (Gebührenordnungspositionen) aufführen und
- die "vorläufigen Kosten" enthalten, es müssen also Euro-Beträge ausgewiesen werden.
Ein verbindliches Vordruckmuster ist für die Patientenquittung nicht vereinbart, so dass sie - unter Berücksichtigung der genannten Punkte - frei gestaltet werden kann.
Mit den gängigen Praxisverwaltungsprogrammen ist es allerdings möglich, Patientenquittungen automatisiert zu erstellen. Ob Ihre EDV über diese Funktion verfügt bzw. wie sie genutzt werden kann, sollten Sie ggf. bei Ihrem Softwarehaus erfragen. Verlangt das Programm nach der Eingabe eines Punktwertes, ist der Orientierungspunktwert (0,035048 EUR, Stand 2011) zu verwenden.
Für quartalsweise erstellte Patientenquittungen haben Sie gegenüber dem Patienten einen Anspruch auf pauschale Aufwandserstattung in Höhe von einem Euro, ggf. zuzüglich Versandkosten.
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