Abrechnung
Hinweis zur Abschaffung der Praxisgebühr
Die Praxisgebühr wurde zum 1. Januar 2013 abgeschafft und für Sie entfällt das Einziehen der zehn Euro für die ambulante Behandlung eines Patienten. Die Symbolnummern für die Praxisgebühr verloren zum 31. Dezember 2012 ihre Gültigkeit und damit entfällt die Kennzeichnung in der Abrechnung. Auch Quittungen über die Zahlung der zehn Euro müssen nicht mehr ausgestellt werden. Ihre Praxissoftware wird dementsprechend durch Ihren PVS-Hersteller angepasst.
Ab dem Quartal 1/2013 wird die Praxisgebühr bei der Berechnung der Abschlagszahlungen nicht mehr in Abzug gebracht. Die Abschlagszahlungen werden automatisch angepasst.
Auszug aus dem Dezember-Pluspunkt 2012 (PDF - 51 KB)
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