Informationen und Kurzberichte
24.05.2011 - Neue EHEC-Infektionen:
KVWL empfiehlt Abwarten und Beobachten
In den letzten Tagen ist vor allem in den norddeutschen Bundesländern eine Zunahme von Infektionserkrankungen durch EHEC-Erreger (Enterohämorrhagisches Escherichia coli) zu verzeichnen. Da das Thema inzwischen auch von der Publikumspresse aufgegriffen worden ist, werden Sie möglicherweise in den kommenden Tagen von Ihren Patienten vermehrt darauf angesprochen. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe möchte Ihnen mit diesem Schreiben eine Handlungsempfehlung für EHEC-Verdachtsfälle geben.
Der EHEC-Erreger kann durch kontaminierte Lebensmittel, Tierkontakte und auch von Mensch zu Mensch übertragen werden. Die ersten Symptome, wie akut auftretender Durchfall, Übelkeit, Schwindelsymptome, Magenkrämpfe und in einigen Fällen auch Fieber, lassen sich zunächst nicht von denen anderer Gastroenteritiden abgrenzen. Daher empfiehlt die KVWL, zunächst aufmerksam zu beobachten, ob die Symptome in den folgenden bis zu drei Tagen von selbst zurückgehen. In dieser Zeit reichen die allgemeinen Maßnahmen aus, wie den Flüssigkeits- und Mineralstoffverlust auszugleichen, ggfs. erfolgt eine symptombezogene Behandlung. Zur frühzeitigen Erkennung von Alarmzeichen ist es ratsam, dass der Patient selbst auf Blutbeimengungen im Stuhl achtet. Kommt es nach bis zu fünf Tagen nicht zu einer Spontanremission der Symptome, verstärken sich die allgemeinen gastrointestinalen Symptome oder tritt zusätzlich Blut im Stuhl auf, empfehlen wir Ihnen, eine Laboruntersuchung des Stuhls zu veranlassen. Fällt der Nachweis von EHEC-Erregern positiv aus, wird die rein symptomatische Therapie fortgeführt. Die Gabe von Antibiotika ist nicht angezeigt, da sie die Bakterienausscheidung verlängern, zu einer Stimulierung der Toxinbildung und damit zu einer erhöhten Gefährdung des Patienten führen kann.
Bei ca. zehn Prozent der infizierten Patienten kann sich ein hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS) entwickeln, das die häufigste Ursache für ein akutes Nierenversagen im Kindes- und Jugendalter ist. In diesen Fällen ist eine umgehende Hospitalisierung unumgänglich. Von den nun aufgetretenen Infektionen sind jedoch überdurchschnittlich viele Erwachsene betroffen, vor allem Frauen.
Meldepflicht
Nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) namentlich meldepflichtig. Weiterhin ist nach § 6 IfSG der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis meldepflichtig, wenn eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 IfSG ausübt. Entsprechend § 7 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis enterohämorrhagischer Stämme von E. coli (EHEC) namentlich meldepflichtig, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen.
Weitere Informationen
Pluspunkt-Telegramm Nr. 24 | Mai 2011
Auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) finden Sie zudem einen Ärzte-Ratgeber zum Thema EHEC.
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