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Rückblick 2011: Die KVWL streitet für die Interessen ihrer Mitglieder
Zurückschauen, das vergangene Jahr Revue passieren lassen - der deutsche Mathematiker und Wirtschaftswissenschaftler Helmar Nahr nennt das traditionelle Bilanzziehen auch "das Jahreszeugnis des Managers". Und das fällt im Hinblick auf das vergangene Jahr 2011 für den Vorstand der KVWL vor allem bewegt und zugleich bewegend aus. Dr. Wolfgang-Axel Dryden, Dr. Gerhard Nordmann und Dr. Thomas Kriedel haben im ersten Jahr ihrer gemeinsamen Amtsperiode viel bewegt - und durch den Gesetzgeber wurden sie gleichzeitig auch viel bewegt. Ein Rückblick in Schlagwörtern:
- Klare Vertretung der KVWL gegenüber Krankenkassen, KBV und Politik
- Reform des ärztlichen Notfalldienstes
- Wegfall der ambulanten Kodierrichtlinien (AKR)
- Kritischer Umgang mit gesetzlichen und untergesetzlichen Normen
- Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
- Stärkere Einbindung der ärztlichen Selbstverwaltung
- Regionale Gestaltungshoheit zurückgewinnen
Klare Vertretung der KVWL gegenüber Krankenkassen, KBV und Politik
Gleiches Honorar für gleiche Leistungen - und das bundesweit. Dafür hat sich der Vorstand der KVWL vor allem im vergangenen Jahr auf allen berufspolitischen Ebenen stark gemacht. Ein entsprechend geforderter Passus hat zwar keinen Eingang in das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG) gefunden, aber dafür hat sich Westfalen-Lippe nachhaltig präsentiert als offensiv auftretende Körperschaft, die sich mit Nachdruck und konsequent für die Belange ihrer Mitglieder einsetzt. Gemeinsam mit der Nordrheiner Schwester-KV wurde die Kampagne "Konvergenz jetzt!" ins Leben gerufen und mit Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen) eine prominente politische Unterstützerin gewonnen. Zusammen mit den KVen aus Sachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt riefen die NRW-KVen den LAVA-Verbund ins Leben (dabei steht LAVA für Länderübergreifender Angemessener VersorgungsAnspruch).
Darüber hinaus brachte der 1. KVWL-Vorsitzende Dr. Wolfgang-Axel Dryden im Herbst 2011 eine Petition zur Honorargerechtigkeit auf den Weg, die binnen weniger Wochen mehr als 100.000 Unterstützer mitzeichneten. Nun kann Dr. Dryden in einer der nächsten Sitzungen des Berliner Petitionsausschusses seine Forderung noch einmal öffentlich darlegen. Dryden dazu: "Wir machen alles möglich, was der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung unserer Bevölkerung dient. Hierzu aber benötigen wir neben all den Instrumentarien, die wir bereitstellen, dringend eine angemessene finanzielle Ausstattung."
Reform des ärztlichen Notfalldienstes
Anfang Februar 2011 in Kraft getreten, sorgte die Neuaufteilung des ärztlichen Notfalldienstes in Westfalen-Lippe durch organisatorische Startschwierigkeiten und eine überlastete Duisburger Arztrufzentrale in der Öffentlichkeit für Aufsehen. Inzwischen sind die kritischen Stimmen weitestgehend verstummt, das lernende System des ärztlichen Notfalldienstes hat sich als entlastendes Instrument für die niedergelassenen Vertragsärzte bewährt. "Es gibt heute nur noch wenige Kollegen, die die Vorzüge der erheblichen Dienstentlastung für den überwiegenden Teil der Mitglieder nicht zu schätzen wissen", erklärt der 2. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann. "Die gerechtere Aufteilung der Last und die Reduzierung der Belastung für alle waren unsere primären Ziele. Die haben wir voll und ganz erreicht."
Wegfall der ambulanten Kodierrichtlinien (AKR)
In der niedergelassenen Vertragsärzte- und Psychotherapeutenschaft waren die AKR stets ein ungeliebtes Kind. Zu hoher bürokratischer Aufwand, zu kleinschrittige Dokumentation - das waren die Hauptargumente, die gegen die AKR angeführt wurden. Zunächst ein fester Bestandteil des GKV-Finanzierungsgesetzes von 2009, wurden die Richtlinien schlussendlich aus dem Gesetzestext wieder entfernt. Ein Erfolg, der auf den vehementen Widerstand des KBV-KV-Systems gegen die AKR im vergangenen Jahr zurückzuführen ist. Dr. Wolfgang-Axel Dryden: "Für eine adäquate Abbildung der Morbidität sind die AKR nicht erforderlich. Das bekannte und etablierte Instrument der ICD-10-Kodierung ist nach unserer Auffassung völlig zureichend."
Kritischer Umgang mit gesetzlichen und untergesetzlichen Normen
Für das Jahr 2011 sollten alle extrabudgetären Leistungen nur einen maximalen Zuwachs von 0,9 Prozent erreichen dürfen. Anders als vom Gesetz vorgesehen ist in Westfalen-Lippe lediglich das ambulante Operieren als extrabudgetäre Leistung nach der gesetzlichen Vorgabe begrenzt worden. Dr. Gerhard Nordmann: "In der Konsequenz haben wir damit durch unsere Verhandlungen mit den Krankenkassen alle extrabudgetären Leistungen ohne Quotierungen und damit weitgehend ohne Einschränkung für unsere Mitglieder durch das Jahr 2011 gebracht."
Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
Eines der großen Sorgenkinder jedes niedergelassenen Vertragsarztes sind die Richtgrößenprüfungen bei der Verordnung von Arznei- und Heilmitteln sowie daraus drohende Regresse. "Das Gespenst Richtgrößenregresse hat in Westfalen-Lippe seinen Schrecken verloren, das war eines unserer vordringlichsten Ziele", betont der 1. KVWL-Vorsitzende. Um Ärzten in der Wirtschaftlichkeitsprüfung eine noch weitergehende Sicherheit zu geben, ist in den aktuellen Arznei- und Heilmittelvereinbarungen für das Jahr 2012 das System der Prüfentlastung bei Erreichen der Zielvereinbarungen fortgeführt worden. Ergänzend werden die Vertragspartner ihre Beratungsaktivitäten verstärken. Ärzte, die bisher keine Prüfmaßnahmen erhalten haben, sollen bei einer erstmaligen Auffälligkeit beraten werden mit der konkreten Feststellung von möglichen Einsparpotenzialen. Für sie gilt grundsätzlich eine Wirtschaftlichkeitsvermutung. Dryden weiter: "Jeder Kollege und jede Kollegin hat es nun selbst in der Hand, frei von Regressen zu bleiben. Wer die Instrumente richtig nutzt, kann sich zu 100 Prozent sicher sein, nicht in Regressgefahr zu geraten."
Stärkere Einbindung der ärztlichen Selbstverwaltung
Zum 1. Juli 2011 wurde der Vertrag zur flächendeckenden palliativmedizinischen Versorgung in Westfalen-Lippe fortgeschrieben – wie üblich in enger Abstimmung mit den palliativmedizinischen Netzen. "Um diesen Vertrag werden wir in der ganzen Republik beneidet und bewundert", ist der 2. KVWL-Vorsitzende Dr. Gerhard Nordmann sicher. "Nach der Einführungsphase des ersten Palliativvertrages bieten wir nun in der Weiterentwicklung eine flächendeckende Palliativversorgung an und ermöglichen den betroffenen Patienten ein würdiges Lebensende in häuslicher Umgebung." Ebenfalls bundesweit einmalig sind die Vereinbarungen mit den Krankenkassen zur Intravitrealen Injektion. Nordmann: "Die Inhalte des Vertrages sind in engem Kontakt zum Berufsverband der Augenärzte ausgestaltet worden." In ihren Vertragsverhandlungen agiert die KVWL grundsätzlich nach der Prämisse, keine Verträge an den Kolleginnen und Kollegen vorbei, sondern in enger Abstimmung mit den jeweiligen Berufsverbänden abzuschließen.
Regionale Gestaltungshoheit zurückgewinnen
Mit dem zum Jahresbeginn in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VSG) haben die regionalen KVen nach langem und intensivem Engagement auf der berufspolitischen Bühne wieder die Gestaltungsfreiheit über die Honorarverteilung zurückgewonnen. Damit können nun endlich wieder regionale Besonderheiten berücksichtigt und die spezifischen Anforderungen an die Regionen adäquat honoriert werden.
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