Informationen und Kurzberichte
Keine Aut-idem-Quote in Westfalen-Lippe
Die Krankenkasse DAK-Gesundheit versendet aktuell bundesweit an niedergelassene Hausärzte ein Informationsschreiben zum Thema "Aut-idem". Darin werden die Mediziner u.a. auf die Funktionsweise des "Aut-idem-Kästchens" auf dem Rezeptformular hingewiesen.
Anlässlich dieses Schreibens stellt die KVWL klar:
In Westfalen-Lippe wurde zwischen der KVWL und den Krankenkassen in der Arzneimittelvereinbarung keine Aut-idem-Quote zur Steuerung der Arzneimittelkosten festgelegt. In ihrem Schreiben suggeriert die DAK, dass es bundeseinheitliche facharztgruppenbezogene Quoten gäbe. Bereits in einem vorherigen Schreiben hatte die DAK Ärzte über individuell erreichte Quoten im Bereich der Arzneimittel zur Bluthochdruckregulation informiert, wobei hier für Westfalen-Lippe nicht zutreffende Quoten genannt wurden. Die KVWL betont in diesem Zusammenhang, dass beide Schreiben nicht mit der KVWL bzw. den Krankenkassen in Westfalen-Lippe abgestimmt waren. Für Westfalen-Lippe werden Informationen zur Arzneimittelvereinbarung bzw. zur Steuerung der Arzneimittelkosten über eine Gemeinsame Arbeitsgruppe von KV und Krankenkassen erstellt. Diese Informationen beruhen auf den Gesamtverordnungsdaten der Ärzte und nicht auf der Stichprobe einer einzelnen Krankenkasse.
Die KVWL und die Krankenkassen empfehlen allgemein, kein Aut-idem-Kreuz zu setzen und somit den Austausch von Arzneimitteln zuzulassen. Nur in medizinisch begründeten Fällen, kann eine Verordnung mit Aut-idem-Kreuz sinnvoll sein, um Therapiesicherheit und Compliances zu gewährleisten.
Zur Übersicht der Kurzberichte
Ansprechpartner: |
|
