Informationen und Kurzberichte

22.10.2012 - Sozialpsychiatrie-Vereinbarungen

Seit dem 1. Januar 2010 findet im Bereich Westfalen-Lippe die bundesmantelvertragliche Regelung grundsätzlich Anwendung.

In den Vertragsverhandlungen ist es der KVWL auch für das Jahr 2013 gelungen, Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Patientenkontakte, der Abstaffelung der Vergütung / Fallzahlbegrenzung sowie der laufende sozialpsychiatrischen Behandlung in Sozialpädiatrischen Zentren, Psychiatrischen Institutsambulanzen oder anderen sozialpsychiatrischen Einrichtungen zu vereinbaren.

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Die Vereinbarung finden Sie unter Rechtsquellen und Verträge als
Anlage 11 des Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)



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