Qualität - Sicherung und Management
Qualitätssicherung (QS) und Qualitätsmanagment (QM)
Die Sicherung und Verbesserung der Qualität ärztlicher Tätigkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine patienten- und bedarfsgerechte, fachlich qualifizierte und wirtschaftliche Versorgung auf hohem Leistungsniveau. Qualitätssicherung der ärztlichen Leistung hat zum Ziel, die Qualität des Arbeitsprozesses und des Arbeitsergebnisses zu wahren oder zu erhöhen.
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Strukturqualität: |
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Die Qualitätssicherung der vertragsärztlichen Versorgung gem. §§ 135 ff SGB V wird durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen im Rahmen des Gewährleistungsauftrags wahrgenommen und weiterentwickelt. Rund ein Drittel aller Leistungen im ambulanten Versorgungssektor werden durch Maßnahmen der Qualitätssicherung begleitet. Die hieraus resultierende hohe überprüfte Versorgungsqualität entwickelt sich zum Markenzeichen und Alleinstellungsmerkmal der vertragsärztlichen Versorgung.
Die Überprüfung der medizinischen Strukturvoraussetzungen ist durch historische Entwicklungen sowie der Suche nach der besten Beratungs- und Kontrollkompetenz dezentral organisiert. Während die Qualitätssicherung im engeren Sinne durch die Kassenärztliche Vereinigung betreut wird, werden einige wenige Parameter, z.B. die Fachkunde im Strahlenschutz durch die Ärztekammer, die Erfüllung des Medizinproduktegesetzes und des Infektionsschutzgesetzes durch die Bezirksregierungen bzw. Gesundheitsämter überprüft. Qualitätszirkel und das Qualitätsmanagement sind im SGB V (§ 135a II Nrn. 1, 2) als einrichtungsübergreifende bzw. einrichtungsinterne Maßnahmen zur Steigerung der Qualität erwähnt.
Literaturempfehlung:
Qualität
in der vertragsärztlichen Versorgung (PDF - 5,8 MB)
Weitere Informationen:
Über den Geschäftsbereich Versorgungsqualität
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