Hygiene und Medizinprodukte
Hygiene nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das Infektionsschutzgesetz regelt seit 2001 die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen und legt fest, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod meldepflichtig sind.
Anforderungen an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten
Das Medizinproduktegesetzes (MPG) regelt den Verkehr mit Medizinprodukten, um für die Sicherheit, Eignung und Leistung der Medizinprodukte sowie die Gesundheit und den erforderlichen Schutz der Patienten, Anwender und Dritter zu sorgen (MPG § 1). Im MPG sind viele europäische Normen und auch nationale Regelungen zusammengefasst worden. Die Einführung des MPG hat zu einer Deregulierung und zu deutlichem Bürokratieabbau geführt.
Formulare und weiterführende Informationen zu diesen
Themen
finden Sie unter Qualität - Patientensicherheit von A bis Z:
- Hygiene nach dem Infektionsschutzgesetz
- Anforderungen an die hygienische Aufbereitung von Medizinprodukten
Ansprechpartner
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