Genehmigungspflichtige Leistung
Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten
| Stand: | 01.01.2011 | ||
| Grundlage: | Qualitätssicherungsvereinbarung zur Akupunktur bei chronisch schmerzkranken Patienten nach § 135 Abs. 2 SGB V | ||
| Betrifft welche Leistungen: | GOP 30790 und 30791 EBM unter Beachtung der zugelassenen Indikationen des GBA | ||
| Antragsberechtigt: | Niedergelassene und ermächtigte Ärzte, sofern sie nach der Präambel zu Kapitel 30.7 Nr. 7 EBM zum Kreis der Antragsberechtigten gehören | ||
| Fachliche Anforderungen: | Zusatzbezeichnung Akupunktur oder Vorlage des Zertifikates der ÄKWL Akupunktur über die Vollqualifikation (B-Diplom über die Ableistung von 350 Stunden mit Abschlussprüfung) und den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Fortbildung gemäß den Vorgaben des Curriculums Psychosomatische Grundversorgung der Bundesärztekammer (80 Stunden-Curriculum "Kern-(Basis) Veranstaltung") oder die Abrechnungsgenehmigung für die Psychosomatische Grundversorgung und den Nachweis über die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer |
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| Zusätzliche Anforderungen: | Die räumlichen und apparativen Anforderungen sind vorzuhalten | ||
| Dokumentation: | Eine Akupunkturbehandlung muss hinsichtlich der Anforderung und Durchführung richtlinienkonform dokumentiert werden. Um den damit verbundenen Aufwand so gering wie möglich zu halten, hat die zuständige Kommission der KVWL auf der Basis der Richtlinien spezielle Dokumentationsbögen entwickelt. Die Nutzung dieser Dokumentationsbögen ist freiwillig |
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Formulare |
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| Stand | KB | ||
| Akupunktur - Antrag Genehmigung | 01.01.2011 | 52 | |
| Akupunktur - Dokumentationsbogen | 26.11.2010 | 395 | |
Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen
Ansprechpartner:
Nicole Schütz Tel: 0231 94 32 15 51