Genehmigungspflichtige Leistung

Ambulantes Operieren nach § 115 Abs. 1 SGB V

Stand: 01.12.2011
Grundlage: Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren in Verbindung mit dem Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V – Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus – (AOP-Vertrag)
Betrifft welche Leistungen: Leistungen nach Anlage 1 Abschnitt 1 (Kapitel 31.2 EBM) und der Abschnitte 2 und 3 zum Vertrag nach § 115 b
Antragsberechtigt: Alle niedergelassenen und ermächtigten Vertragsärzte die nach dem Weiterbildungsrecht zur Ausführung von ambulanten Operationen, kleinen invasiven Eingriffen, invasiven Untersuchungen (vergleichbare Maßnahmen und Behandlungen) und/oder Endoskopien berechtigt sind
Fachliche Anforderungen: Zeugnisse zum Nachweis der fachlichen Befähigung nach § 3 der Vereinbarung (Weiterbildungszeugnis mit OP-Katalog)
Zusätzliche Anforderungen: Nachweis der organisatorischen, baulichen, apparativ-technischen und hygienischen Anforderungen

Formulare

     
PDF PDF Stand KB
Ambulantes Operieren - Antrag auf Genehmigung 18.09.2012 149
Abschnitt 2: Ambulant durchführbare Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe gemäß § 115 b SGB V außerhalb Anhang 2 zu Kapitel 31 des EBM 07.11.2012 108
Abschnitt 3: Ambulant durchführbare Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe gemäß § 115 b SGB V des EBM ohne OPS-Zuordnung 19.01.2012 17
     

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

Ansprechpartner:
 

E-Mail Anke Westerberg            Tel: 0231 94 32 33 34
E-Mail Jasmin Ayadi                  Tel: 0231 94 32 15 65