Genehmigungspflichtige Leistung
Arthroskopie
| Stand: | 01.01.2011 | ||
| Grundlage: | Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen nach § 135 Abs. 2 SGB V |
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| Betrifft welche Leistungen: | Kapitel 31.2.5 EBM | ||
| Antragsberechtigt: | Niedergelassene und ermächtigte Chirurgen und Orthopäden | ||
| Fachliche Anforderungen: | Differenziertes Zeugnis über mindestens 180 selbstständig unter Anleitung durchgeführte arthroskopische Operationen Das differenzierte Zeugnis, dessen inhaltliche Kriterien der Vereinbarung zu entnehmen sind, muss von einem von der Ärztekammer zur Weiterbildung befugten Arzt unterzeichnet sein oder Urkunde der Ärztekammer über die Anerkennung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie. Für die Behandlung posttraumatischer Krankheitszustände kann ohne weiteren fachlichen Nachweis eine Genehmigung erteilt werden. Für arthroskopische Leistungen, die über die Behandlung posttraumatischer Zustände hinausgehen, ist ebenfalls ein differenziertes Zeugnis - wie oben beschrieben - vorzulegen oder Fakultative Weiterbildung spezielle orthopädische Chirurgie im Gebiet Orthopädie |
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| Zusätzliche Anforderungen: | Die organisatorischen, baulichen, apparativ-technischen und hygienischen Voraussetzungen sind nachzuweisen | ||
| Dokumentation: | - | ||
Formulare und Infos |
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| Stand | KB | ||
| Arthroskopie - Antrag auf Genehmigung | 18.09.2012 | 68 | |
| Praxisinformationen zur Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie | 06.07.2012 | 68 | |
| Allgemeine Informationen zur Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie | 06.07.2012 | 74 | |
| Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung | |||
Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen
Ansprechpartner Genehmigung:
Anke Westerberg Tel: 0231 94 32 33 34
Daniela Nagel Tel: 0231 94 32 36 21
Ansprechpartner Qualitätsprüfung:
Daniela Nagel Tel: 0231 94 32 36 21
