Genehmigungspflichtige Leistung

Arthroskopie

Stand: 01.01.2011
Grundlage:

Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen nach § 135 Abs. 2 SGB V

Betrifft welche Leistungen: Kapitel 31.2.5 EBM
Antragsberechtigt: Niedergelassene und ermächtigte Chirurgen und Orthopäden
Fachliche Anforderungen:

Differenziertes Zeugnis über mindestens 180 selbstständig unter Anleitung durchgeführte arthroskopische Operationen

Das differenzierte Zeugnis, dessen inhaltliche Kriterien der Vereinbarung zu entnehmen sind, muss von einem von der Ärztekammer zur Weiterbildung befugten Arzt unterzeichnet sein

oder

Urkunde der Ärztekammer über die Anerkennung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie. Für die Behandlung posttraumatischer Krankheitszustände kann ohne weiteren fachlichen Nachweis eine Genehmigung erteilt werden. Für arthroskopische Leistungen, die über die Behandlung posttraumatischer Zustände hinausgehen, ist ebenfalls ein differenziertes Zeugnis - wie oben beschrieben - vorzulegen

oder

Fakultative Weiterbildung spezielle orthopädische Chirurgie im Gebiet Orthopädie

Zusätzliche Anforderungen: Die organisatorischen, baulichen, apparativ-technischen und hygienischen Voraussetzungen sind nachzuweisen
Dokumentation: -
       

Formulare und Infos

   
PDF PDF Stand KB
Arthroskopie - Antrag auf Genehmigung 18.09.2012 68
Praxisinformationen zur Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie 06.07.2012 68
Allgemeine Informationen zur Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie 06.07.2012 74
Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung    

Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Arthroskopie

   

 

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

Ansprechpartner Genehmigung:
 

E-Mail Anke Westerberg           Tel: 0231 94 32 33 34
E-Mail Daniela Nagel                Tel: 0231 94 32 36 21

Ansprechpartner Qualitätsprüfung:
 


E-Mail Daniela Nagel                Tel: 0231 94 32 36 21