Genehmigungspflichtige Leistung
Diabetischer Fuß
| Stand: | 01.01.2011 | ||
| Grundlage: | Anmerkung zur GOP 02311 des EBM | ||
| Betrifft welche Leistungen: | GOP 02311 | ||
| Antragsberechtigt: | Niedergelassene und ermächtigte Ärzte, sofern sie nach der Anmerkung zu der GOP 02311 zum Kreis der Antragsberechtigten gehören | ||
| Fachliche Anforderungen: | Im Durchschnitt der letzten 4 Quartale vor Antragstellung muss je Quartal die Behandlung von mindestens 100 Patienten mit Diabetes mellitus durchgeführt worden sein und Nachweis über die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie können diese Leistung auch dann berechnen, wenn sie die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nicht nachweisen können. Für bereits niedergelassene/zugelassene Vertragsärzte kann der Nachweis der erforderlichen Behandlungszahlen über die Abrechnungsfrequenz bzw. ICD-Codierung erfolgen. Neue Ärzte können den Nachweis per Zeugnis erbringen. |
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| Zusätzliche Anforderungen: | - | ||
| Dokumentation: | - | ||
Formulare |
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| Diabetischer Fuß - Antrag auf Genehmigung | 01.01.2011 | 51 | |
Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen
Ansprechpartner:
Nicole Schütz Tel: 0231 94 32 15 51