Genehmigungspflichtige Leistung

Dialysebehandlung - Versorgung chronisch niereninsuffizienter Patienten

Stand: 10.08.2006
Grundlage: Vereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren i. V. m. Anhang 9.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte
Betrifft welche Leistungen: GNRN 13600 bis 13602, 13610 bis 13612 EBM
Antragsberechtigt:
  1. Alle Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunktbezeichnung "Nephrologie"
  2. Alle Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Fachliche Anforderungen:
  1. Vorlage der Urkunde der Ärztekammer über die Anerkennung zum Führen der Facharztbezeichnung Innere Medizin sowie der Schwerpunktbezeichnung Nephrologie
  2. Vorlage der Urkunde der Ärztekammer über die Anerkennung zum Führen der Facharztbezeichnung Kinder- und Jugendmedizin sowie von Zeugnissen und Bescheinigungen über:
  • die selbständige Durchführung von mindestens 1.000 Dialysen unter Anleitung, davon mindestens 250 Hämodialysen und mindestens 250 Peritonealdialysen,
  • mindestens 24-monatige ständige Tätigkeit in der pädiatrischen Nephrologie sowie mindestens 12-monatige ständige Tätigkeit in der Dialyse unter Anleitung eines zur Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung befugten Arzt für das Gebiet Kinder- und Jugendmedizin,· erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium gemäß § 9 Abs. 1 nach Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen

(Näheres zu den Zeugnissen und Kolloquien ergibt sich aus der Vereinbarung (§§ 8 und 9))

Zusätzliche Anforderungen: Die baulichen, apparativ-technischen, hygienischen und personellen Voraussetzungen sind nachzuweisen.
Achtung: Mit der Erfüllung der o.g. Voraussetzungen besteht noch nicht die Möglichkeit, Dialysebehandlung durchzuführen. Hierzu bedarf es zunächst der Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrages, für den die Voraussetzungen des Anhang 9.1 zum BMV-Ä zu prüfen sind.
       

Formulare und Infos

   
PDF PDF Stand KB
Antrag Genehmigung ohne Zusammenwirken 09.01.2007 104
Antrag Genehmigung im Zusammenwirken mit einem Leistungserbringer, z.B. PHV 09.01.2007 118
Antrag Genehmigung im Zusammenwirken mit einer ermächtigten Einrichtung, z.B. KfH, Krankenhaus, etc. 09.01.2007 110
Antrag Genehmigung in einer ausgelagerten Praxisstätte / Zweigpraxis 13.07.2007 98
     

Infos und Dokumentationsbögen zur Qualitätssicherung-Richtlinie Dialyse

Nach der Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse besteht eine verpflichtende Erfassung definierter Qualitätsindikatoren, für die valide Grenzwerte vorliegen und die eine Bewertung der Prozess- und Ergebnisqualität zulassen. Für jeden dialysierten Patienten muss eine entsprechende Dokumentation erfolgen.

Um die praxisinterne Dokumention von Auffälligkeiten bzw. Besonderheiten in der Behandlung Ihrer Patienten zu erleichtern, haben wir nachfolgende Dokumentionsbögen für Sie entwickelt. Diese stellen lediglich ein Serviceangebot an Sie dar, sind aber natürlich nicht verpflichtend.

Info - Qualitätssicherungs-Richtlinie Dialyse 15.12.2010 70
Doku-Bogen (HD) zur Qualitätssicherung 10.02.2009 24
Doku-Bogen (PD) zur Qualitätssicherung 10.02.2009 24
     

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

Ansprechpartner:
 

E-Mail Renate Eisenberger       Tel: 0231 94 32 39 71
E-Mail Heike Glebe                  Tel: 0231 94 32 39 70