Genehmigungspflichtige Leistung

Disease Management Programm (DMP) - Asthma bronchiale / COPD

Stand: 01.01.2011
Grundlage: Vereinbarung nach § 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Patienten mit Asthma bronchiale und Patienten mit chronisch obstruktiven Lungenerkrankungen (COPD) im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137 f SGB V
Betrifft welche Leistungen: SNR 91221 bis 91223 (Einschreibung)
SNR 91225 bis 91233 (Patientenschulung)
Antragsberechtigt:

als koordinierende Vertragsärzte

hausärztlich tätige:

  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für Innere Medizin
  • Praktische Ärzte
  • Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
    (Nur Asthma bronchiale)

fachärztlich tätige:

  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt

als fachärztlich tätige Vertragsärzte

  • Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Pneumologie
  • Fachärzte für Lungen- und Bronchialheilkunde
  • Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Pulmologie
  • Fachärzte für Innere Medizin mit dem Nachweis einer mindestens 12monatigen Zusatzweiterbildung in einer pneumologischen Abteilung mit Weiterbildungsermächtigung

für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bei Asthma bronchiale durch haus- oder fachärztlich tätige

  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Kinderpneumologie
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Zusatzweiterbildung Allergologie
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schulungsberechtigung für ein akkreditiertes Schulungsprogramm für Kinder und Jugendliche mit Asthma bronchiale
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Nachweis einer mindestens 12monatigen Zusatzweiterbildung auf dem Gebiet der Kinderpneumologie in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte
Fachliche Anforderungen: Die nachzuweisenden fachlichen Anforderungen sind den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung zu entnehmen
Zusätzliche Anforderungen: Je Betriebsstätte sind apparative Voraussetzungen zu erfüllen, die den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung zu entnehmen sindFür Patientenschulungen gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen, die in der Anlage 16 der Vereinbarung beschrieben sind
Dokumentation:  

Formulare

     
Teilnahmeerklärung für Vertragsärzte und angestellte Ärzte:
Anlage 4 und 4a der Vereinbarung
   

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

Ansprechpartner:
 

E-Mail Falk Schröder            Tel: 0231 94 32 15 68