Genehmigungspflichtige Leistung

Diabetologische Schwerpunktpraxis (DSP)

Stand: 01.01.2011
Grundlage: Vereinbarungen nach § 73 a SGB V zur Optimierung der Versorgung von Typ 1- und Typ 2 Diabetikern im Rahmen strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137 f SGB V
Betrifft welche Leistungen: SNR 90761 - 90778 (Betreuung)
SNR 90241 - 90242 (Einschreibung Typ 2 Diabetiker)
SNR 91111 - 91112 (Einschreibung Typ 1 Diabetiker)
SNR 90244 - 91123 (Patientenschulung)
Antragsberechtigt: Niedergelassene und ermächtigte, in Vollzeit an der fachärztlichen Versorgungsstruktur teilnehmende Ärzte
Fachliche Anforderungen:

Diabetologe DDG

oder

Facharzt für Allgemeinmedizin

80stündiges Curriculum der DDG und eine mindestens mindestens 2jährige internistische Weiterbildung mit mindestens einjähriger Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung

oder

Facharzt für Inner Medizin

80stündiges Curriculum der DDG und eine einjährige Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung

oder

die Berechtigung zum Führen der Schwerpunktbezeichnung Endokrinologie und eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer Diabeteseinrichtung

 

Zusätzliche Anforderungen:

Mindestens eine in Vollzeit oder in entsprechender Anzahl teilzeitbeschäftigte Diabetesberaterin(en) DDG

Je Betriebsstätte sind apparative Voraussetzungen zu erfüllen, die der Anlage 1 b der Vereinbarung zu entnehmen sind.Für Patientenschulungen gelten besondere Qualifikationsvoraussetzungen, die in der Anlage 20 beschrieben sind

Besonderheiten:

Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Vereinbarung

Die KVWL entscheidet im Einvernehmen mit der zuständigen Kommission Kommission nach § 4 c der Vereinbarung über die Anerkennung einer DSP unter Bedarfsgesichtspunkten nach Anlage 9

Formulare

     
  Teilnahmeerklärung (Anlage 8 der Vereinbarung)    

 

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Ansprechpartner:
 

E-Mail Dieter Korte            Tel: 0231 94 32 15 50