Genehmigungspflichtige Leistung
Herzschrittmacherkontrolle
| Stand: | 01.01.2011 | ||
| Grundlage: | Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers | ||
| Betrifft welche Leistungen: | GOP 13552 und 04418 EBM | ||
| Antragsberechtigt: | An der fachärztlichen Versorgungsstruktur teilnehmende Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunktbezeichnung "Kinderkardiologie" oder Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung im Rahmen der fachärztlichen Versorgung oder Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte oder Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, die im Wesentlichen internistische Leistungen im Rahmen der fachärztlichen Versorgung erbringen |
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| Fachliche Anforderungen: | Vorlage eines differenzierten Zeugnisses nach § 3 i.V. mit § 5 der Vereinbarung, welches von einem von der Ärztekammer zur Weiterbildung "Kardiologie" ermächtigten Arztes unterzeichnet ist und u.a. mindestens folgende Angaben enthalten muss: Selbstständige Indikationsstellung bzw. Sicherung der Indikation, Durchführung und Dokumentation von 200 Funktionsanalysen eines Herzschrittmachers oder implantierten Defibrillators unter Anleitung, davon mind. 20 Funktionsanalysen eines implantierten Defibrillators, einschl. telemetrischer Abfrage und ggf. Umprogrammierung, innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten vor Antragstellung. Jeweils mind. die Hälfte der geforderten Funktionsanalysen haben bei Zweikammer - bzw. frequenzadaptierten Systemen zu erfolgen (Diese Untersuchungszahlen gelten nicht für Kinder-Kardiologen) |
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| Zusätzliche Anforderungen: | Die apparative Ausstattung ist zu bestätigen | ||
Formulare |
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| Stand | KB | ||
| Herzschrittmacherkontrolle - Antrag auf Genehmigung | 18.09.2012 | 40 | |
Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen
Ansprechpartner:
Sabine Venjakob-Artelt Tel: 0231 94 32 33 44
