Genehmigungspflichtige Leistung

Histopathologie im Rahmen des Hautkrebs-Screenings

Stand: 01.01.2011
Grundlage: Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur histopathologischen Untersuchung im Rahmen des Hautkrebs-Screenings
Betrifft welche Leistungen: GOP 19315
Antragsberechtigt:

Niedergelassene und ermächtigte Fachärzte für

  • Pathologie
  • Haut- und Geschlechtskrankheiten und der Zusatzbezeichnung Dermatohistologie
Fachliche Anforderungen:

Fachärzte für Pathologie:

mit Nachweis der persönlichen Befundung von mindestens 15.000 histopathologischen Präparaten, davon:

mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung auf Genehmigung

oder

Nachweis einer fachspezifischen dermatohistologischen Fortbildung im genannten Zeitraum, die durch 8 Fortbildungspunkte belegt wird oder durch eine vom Umfang her entsprechende KV-zertifizierte Fortbildung


Fachärzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten und der Zusatzbezeichnung Dermatohistologie:

mit Nachweis der persönlichen Befundung von mindestens 6.000 dermatohistopathologischen Präparaten, davon:

mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung auf Genehmigung

oder

Nachweis einer fachspezifischen dermatohistologischen Fortbildung im genannten Zeitraum, die durch 8 Fortbildungspunkte belegt wird oder durch eine vom Umfang her entsprechende KV-zertifizierte Fortbildung

Zusätzliche Anforderungen: Apparative Ausstattung und Archivierung
Dokumentation:  

Formulare

     
PDF PDF Stand KB
Histopathologie - Antrag auf Genehmigung 18.09.2012 40
Histopathologie - Dokumentationsbogen 11.11.2009 30

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Ansprechpartner:
 

E-Mail Sabine Venjakob-Artelt    Tel: 0231 94 32 33 44