Genehmigungspflichtige Leistung
Histopathologie im Rahmen des Hautkrebs-Screenings
| Stand: | 01.01.2011 | ||
| Grundlage: | Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur histopathologischen Untersuchung im Rahmen des Hautkrebs-Screenings | ||
| Betrifft welche Leistungen: | GOP 19315 | ||
| Antragsberechtigt: | Niedergelassene und ermächtigte Fachärzte für
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| Fachliche Anforderungen: | Fachärzte für Pathologie: mit Nachweis der persönlichen Befundung von mindestens 15.000 histopathologischen Präparaten, davon: mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung auf Genehmigung oder Nachweis einer fachspezifischen dermatohistologischen Fortbildung im genannten Zeitraum, die durch 8 Fortbildungspunkte belegt wird oder durch eine vom Umfang her entsprechende KV-zertifizierte Fortbildung
Fachärzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten und der Zusatzbezeichnung Dermatohistologie: mit Nachweis der persönlichen Befundung von mindestens 6.000 dermatohistopathologischen Präparaten, davon: mindestens 1.000 dermatohistologische Präparate innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung auf Genehmigung oder Nachweis einer fachspezifischen dermatohistologischen Fortbildung im genannten Zeitraum, die durch 8 Fortbildungspunkte belegt wird oder durch eine vom Umfang her entsprechende KV-zertifizierte Fortbildung |
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| Zusätzliche Anforderungen: | Apparative Ausstattung und Archivierung | ||
| Dokumentation: | |||
Formulare |
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| Stand | KB | ||
| Histopathologie - Antrag auf Genehmigung | 18.09.2012 | 40 | |
| Histopathologie - Dokumentationsbogen | 11.11.2009 | 30 | |
Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen
Ansprechpartner:
Sabine Venjakob-Artelt Tel: 0231 94 32 33 44
