Genehmigungspflichtige Leistung
HIV - Versorgung HIV-infizierter Patientinnen und Patienten
| Stand: | 01.01.2011 | ||
| Grundlage: | Vereinbarungen von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen | ||
| Betrifft welche Leistungen: | GOP 30920, 30922, 30924 | ||
| Antragsberechtigt: | Niedergelassene und ermächtigte - Fachärzte für Allgemeinmedizin |
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| Fachliche Anforderungen: | Vorlage eines differenzierten Zeugnisses/ Bestätigungsnachweises über die in den Vereinbarungen geforderten Kenntnisse und Erfahrungen und Nachweis über theoretische Kenntnisse im Bereich HIV / Aids durch die Vorlage von Bescheinigungen über 40 Fortbildungspunkte innerhalb von 3 Jahren vor Antragstellung (Hospitationen können hierbei nicht angerechnet werden) |
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| Zusätzliche Anforderungen: | Die Praxis muss über mindestens einen separaten Liege- und Infusionsplatz verfügen | ||
Formulare |
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| Stand | KB | ||
| HIV - Antrag auf Genehmigung | 01.01.2011 | 51 | |
| Dokumentation nach Anlage 1 der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids | 01.12.2011 | 63 | |
Übersicht - Genehmigungsplichtige Leistungen
Ansprechpartner:
Kristina Beckmann Tel: 0231 94 32 15 56