Genehmigungspflichtige Leistung

HIV - Versorgung HIV-infizierter Patientinnen und Patienten

Stand: 01.01.2011
Grundlage: Vereinbarungen von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen
Betrifft welche Leistungen: GOP 30920, 30922, 30924
Antragsberechtigt:

Niedergelassene und ermächtigte

- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Praktische Ärzte
- Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- Fachärzte Innere und Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin

Fachliche Anforderungen:

Vorlage eines differenzierten Zeugnisses/ Bestätigungsnachweises über die in den Vereinbarungen geforderten Kenntnisse und Erfahrungen

und

Nachweis über theoretische Kenntnisse im Bereich HIV / Aids durch die Vorlage von Bescheinigungen über 40 Fortbildungspunkte innerhalb von 3 Jahren vor Antragstellung (Hospitationen können hierbei nicht angerechnet werden)

Zusätzliche Anforderungen: Die Praxis muss über mindestens einen separaten Liege- und Infusionsplatz verfügen

Formulare

     
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HIV - Antrag auf Genehmigung 01.01.2011 51
Dokumentation nach Anlage 1 der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids 01.12.2011 63

 

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Ansprechpartner:
 

E-Mail Kristina Beckmann            Tel: 0231 94 32 15 56