Genehmigungspflichtige Leistung

Invasive Kardiologie

Stand: 04.01.2011
Grundlage: Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen
Betrifft welche Leistungen: GOP 34291 und 34292 EBM
Antragsberechtigt: Niedergelassene und ermächtigte Internisten mit der Schwerpunktbezeichnung "Kardiologie"
Fachliche Anforderungen:

Nachweis über eine 3jährige kontinuierliche ganztägige Tätigkeit in der invasiven Kardiologie unter Anleitung

und

Selbstständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von 1000 diagnostischen Katheterisierungen des linken Herzens, der Koronararterien und der herznahen großen Gefäße unter Anleitung innerhalb der letzten 4 Jahre sowie 300 therapeutische Katheterinterventionen an Koronararterien unter Anleitung innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung

Das differenzierte Zeugnis, dessen inhaltliche Kriterien der Vereinbarung zu entnehmen sind, muss von einem von der Ärztekammer zur vollen Weiterbildung im Schwerpunkt Kardiologie befugten Arzt unterzeichnet sein

Die 300 therapeutischen Katheterinterventionen sind zusätzlich per Dokumentation zu belegen

Zusätzliche Anforderungen:

Die apparativen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind zu erklären bzw. nachzuweisen.

Außerdem ist eine aktuelle Fachkunde im Strahlenschutz vorzulegen

Formulare

     
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Invasive Kardiologie - Antrag auf Genehmigung 04.01.2011 63
Techn. Datenbogen / Gewährleistungsgarantie 01.10.2011 60

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

Ansprechpartner:
 

E-Mail Beate Pohlmann            Tel: 0231 94 32 33 12
E-Mail Grazyna Zurek               Tel: 0231 94 32 33 07
E-Mail Manfred Milde                Tel: 0231 94 32 15 70