Genehmigungspflichtige Leistung
Invasive Kardiologie
| Stand: | 04.01.2011 | ||
| Grundlage: | Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Ausführung und Abrechnung invasiver kardiologischer Leistungen | ||
| Betrifft welche Leistungen: | GOP 34291 und 34292 EBM | ||
| Antragsberechtigt: | Niedergelassene und ermächtigte Internisten mit der Schwerpunktbezeichnung "Kardiologie" | ||
| Fachliche Anforderungen: | Nachweis über eine 3jährige kontinuierliche ganztägige Tätigkeit in der invasiven Kardiologie unter Anleitung und Selbstständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von 1000 diagnostischen Katheterisierungen des linken Herzens, der Koronararterien und der herznahen großen Gefäße unter Anleitung innerhalb der letzten 4 Jahre sowie 300 therapeutische Katheterinterventionen an Koronararterien unter Anleitung innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung Das differenzierte Zeugnis, dessen inhaltliche Kriterien der Vereinbarung zu entnehmen sind, muss von einem von der Ärztekammer zur vollen Weiterbildung im Schwerpunkt Kardiologie befugten Arzt unterzeichnet sein Die 300 therapeutischen Katheterinterventionen sind zusätzlich per Dokumentation zu belegen |
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| Zusätzliche Anforderungen: | Die apparativen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind zu erklären bzw. nachzuweisen. Außerdem ist eine aktuelle Fachkunde im Strahlenschutz vorzulegen |
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Formulare |
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| Stand | KB | ||
| Invasive Kardiologie - Antrag auf Genehmigung | 04.01.2011 | 63 | |
| Techn. Datenbogen / Gewährleistungsgarantie | 01.10.2011 | 60 | |
Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen
Ansprechpartner:
Beate Pohlmann Tel: 0231 94 32 33 12
Grazyna Zurek Tel: 0231 94 32 33 07
Manfred Milde Tel: 0231 94 32 15 70