Genehmigungspflichtige Leistung

Kardiorespiratorische Polysomnographie

Stand: 01.01.2011
Grundlage: Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen
Betrifft welche Leistungen: GOP 30901 EBM
Antragsberechtigt: Niedergelassene und ermächtigte Vertragsärzte
Fachliche Anforderungen:

Zusatzbezeichnung Schlafmedizin und differenziertes Zeugnis, das von dem ärztlichen Leiter eines Schlaflabors unterzeichnet sein muss

und

eine mindestens sechsmonatige ganztägige Tätigkeit in einem Schlaflabor unter Anleitung, bescheinigt oder eine mindestens zweijährige begleitende Tätigkeit in einem Schlaflabor unter Anleitung, bescheinigt

Zusätzliche Anforderungen: Die apparative Ausstattung ist zu bestätigen

Formulare

     
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Antrag auf Genehmigung - Kardiorespiratorische Polysomnographie 01.01.2011 69
     

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

Ansprechpartner:
 

E-Mail Anke Westerberg            Tel: 0231 94 32 33 34
E-Mail Christine Leitner              Tel: 0231 94 32 33 75