Genehmigungspflichtige Leistung

Kernspintomographie

Stand: 25.02.2011
Grundlage: Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Kernspintomographie
Betrifft welche Leistungen: Kapitel 34.4.1 bis 34.4.6 EBM
Antragsberechtigt: Niedergelassene und ermächtigte Ärzte mit der Fachgebietsbezeichnungdiagnostische Radiologie oder radiologische Diagnostik oder Radiologie oder Nuklearmedizinsowie Ärzte mit der Schwerpunktbezeichnung Kinderradiologie oder Neuroradiologie
Fachliche Anforderungen:

Allgemeine Kernspintomographie:

Differenziertes Zeugnis über die Weiterbildung in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung

Kernspintomographie der Mamma:

Zeugnis oder Genehmigung für die allgemeine Kernspintomographie im Gebiet "Diagnostische Radiologie"

Nachweis der fachlichen und apparativen Voraussetzungen der Mammographie und der Mammasonographie

Differenziertes Zeugnis über die selbstständige Durchführung und Befundung kernspintomographischer Untersuchungen der Mamma

Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium nach der Vereinbarung vorgeschrieben

Die Zeugnisse müssen grundsätzlich von einem von der Ärztekammer zur Weiterbildung befugten Arzt unterzeichnet sein
Zusätzliche Anforderungen: Die apparative Ausstattung ist nachzuweisen.
       

Formulare und Infos

PDF PDF Stand KB
Kernspintomographie - Antrag auf Genehmigung 04.01.2011 58
Kernspintomographie / MR-Angiographien- Techn. Datenbogen / Gewährleistungsgarantie 01.10.2011 45
Informationen zu den Kriterien zur Qualitätsbeurteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- allg. Röntgendiagnostik, Computertomographie und Kernspintomographie
- 26

 

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

Ansprechpartner:
 

E-Mail Beate Pohlmann            Tel: 0231 94 32 33 12
E-Mail Grazyna Zurek               Tel: 0231 94 32 33 07
E-Mail Manfred Milde                Tel: 0231 94 32 15 70