Genehmigungspflichtige Leistung
Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen - spezielle Leistungen
| Stand: | 01.01.2011 | ||
| Grundlage: | Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung und Abrechnung spezieller Laboratoriumsuntersuchungen | ||
| Betrifft welche Leistungen: | Alle speziellen Laborleistungen aus dem Kapitel 32.3 EBM sowie gleichlautende Leistungen aus dem Kapitel 1.7 EBM | ||
| Antragsberechtigt: | Alle an der fachärztlichen Versorgungsstruktur teilnehmenden Ärzte | ||
| Fachliche Anforderungen: | Vorlage differenzierter Zeugnisse über den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für die jeweils beantragte(n) laboratoriumsmedizinische(n) Untersuchung(en). Das Zeugnis muss von einem von der Ärztekammer zur Weiterbildung ermächtigten Arzt unterzeichnet sein. Näheres zu Zeugnisinhalten sind den Richtlinien zu entnehmen. Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium nach den Richtlinien vorgeschrieben. Lediglich Laborärzte sind vollständig von der Kolloquiumsteilnahme befreit. Ärzte für Transfusionsmedizin bzw. für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie sind für Teilbereiche von der Teilnahme am Kolloquium befreit. |
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| Zusätzliche Anforderungen: | - | ||
Formulare |
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| Stand | KB | ||
| Antrag: spezielle Laborleistungen | 01.01.2011 | 56 | |
| Hinweise zur Antragstellung | 01.01.2011 | 20 | |
| "Ergänzende" Bescheinigung zum Zeugnis | 17.09.2007 | 135 | |
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Ansprechpartner:
Sebastian Lotz Tel: 0231 94 32 39 60
Nicole Schütz Tel: 0231 94 32 15 51