Genehmigungspflichtige Leistung

Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen - spezielle Leistungen

Stand: 01.01.2011
Grundlage: Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung und Abrechnung spezieller Laboratoriumsuntersuchungen
Betrifft welche Leistungen: Alle speziellen Laborleistungen aus dem Kapitel 32.3 EBM sowie gleichlautende Leistungen aus dem Kapitel 1.7 EBM
Antragsberechtigt: Alle an der fachärztlichen Versorgungsstruktur teilnehmenden Ärzte
Fachliche Anforderungen:

Vorlage differenzierter Zeugnisse über den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für die jeweils beantragte(n) laboratoriumsmedizinische(n) Untersuchung(en).

Das Zeugnis muss von einem von der Ärztekammer zur Weiterbildung ermächtigten Arzt unterzeichnet sein.

Näheres zu Zeugnisinhalten sind den Richtlinien zu entnehmen.

Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium nach den Richtlinien vorgeschrieben.

Lediglich Laborärzte sind vollständig von der Kolloquiumsteilnahme befreit. Ärzte für Transfusionsmedizin bzw. für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie sind für Teilbereiche von der Teilnahme am Kolloquium befreit.

Zusätzliche Anforderungen: -

Formulare

     
PDF PDF Stand KB
Antrag: spezielle Laborleistungen 01.01.2011 56
Hinweise zur Antragstellung 01.01.2011 20
"Ergänzende" Bescheinigung zum Zeugnis 17.09.2007 135

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Ansprechpartner:
 

E-Mail Sebastian Lotz            Tel: 0231 94 32 39 60
E-Mail Nicole Schütz              Tel: 0231 94 32 15 51