Genehmigungspflichtige Leistung

Langzeit-EKG

Stand: 01.01.2011
Grundlage: Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen
Betrifft welche Leistungen: GOP 03322, 03241, 04241, 04322, 13252, 13253, 27322, 27323 EBM
Antragsberechtigt: Niedergelassene und ermächtigte Ärzte
Fachliche Anforderungen:

Facharzt für Innere Medizin

oder

Zeugnis bzw. Bescheinigung, dass mindestens 100 kontinuierlich aufgezeichnete Langzeit-EKG-Untersuchungen einschließlich Auswertung und Beurteilung selbstständig durchgeführt wurden

Zusätzliche Anforderungen: Die apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen.
       

Formulare und Infos

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Langzeit-EKG - Antrag Genehmigung 01.01.2011 59
Langzeit-EKG - Technischer Datenbogen / Gewährleistungsbogen 01.01.2011 42
     

Informationen zur Qualitätsprüfung von langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen die Qualität der in der vertragsärztlichen Versorgung erbrachten Leistungen einschließlich der belegärztlichen Leistungen im Einzelfall durch Stichproben (§ 136 Abs. 2 SGB V).

Die Organisation und Durchführung der Qualitätsprüfung richtet sich dabei nach der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach § 136 Abs. 2 SGB V (Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung)”. Hat der Gemeinsame Bundesausschuss für einen Leistungsbereich keine Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie beschlossen, können die Kassenärztlichen Vereinigungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 der „Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung” die Stichprobenprüfungen auf der Grundlage eigener Kriterien zur Qualitätsbeurteilung durchführen. Dementsprechend hat der Vorstand der KVWL Fehlerkriterien zur Beurteilung von langzeitelektrokardiographischen Untersuchungen definiert, die ebenfalls Grundlage der Prüfung sind.

Die Prüfung umfasst die technische Qualität der Langzeit-EKG-Auswertungen und die Schlüssigkeit der erstellten Befundung einschließlich der Indikationsstellung.

Beurteilt wird die Qualität des gesamten technischen Prozesses. Dies schließt u. a. die Einhaltung der Aufzeichnungsdauer, die Qualität der Aufzeichnung, die Vollständigkeit des Reports, die Richtigkeit von Frequenzangaben und Bezeichnungen der Rhythmusstörungen und die Übereinstimmung zwischen den Beispielen und dem bearbeiteten Bericht ein.

 

Liste der Fehlerkriterien 29.06.2011 26

 

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

Ansprechpartner:
 

E-Mail Sabine Venjakob            Tel: 0231 94 32 33 44
E-Mail Daniela Nagel                 Tel: 0231 94 32 36 21