Genehmigungspflichtige Leistung

Molekulargenetik

Stand: 01.04.2012
Grundlage: Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen
Betrifft welche Leistungen: GOP 11351 bis 11500
Antragsberechtigt:

Zugelassene und ermächtigte Ärzte mit

  • der Gebietsbezeichnung Humangenetik oder Laboratoriumsmedizin oder Pathologie (Erbringung ausschließlich nur die GOP 11430)
  • der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik oder
  • der Ermächtigung als Fachwissenschaftler der Medizin
Fachliche Anforderungen:
  • Vorlage der Anerkennung über die Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik.
  • Vorlage der Ermächtigung als Fachwissenschaftler der Medizin, aus der hervorgeht, dass Untersuchungen nach der Qualitätsicherungsvereinbarung Molekulargenetik durchgeführt werden dürfen.
  • Fachärzte für Pathologie müssen den Nachweis über die fakultative Weiterbildung Molekularpathologie oder Neuropathologie oder eine Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer vorlegen, aus der hervorgeht, dass der Erwerb der fachlichen Qualifikation für die Aufbereitung und Befundung histologischer und zytologischer Präparate und für die molekularpathologischen Untersuchungen Bestandteil der Weiterbildung war.
  • Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Humangenetik oder Laboratoriumsmedizin müssen keine fachlichen Nachweise vorlegen.
Zusätzliche Anforderungen: Verpflichtung die weiteren Anforderungen an die Leistungserbringung gemäß den §§ 4 bis 8 der Qualitätssicherungsvereinbarung zu erfüllen sowie Gewährleistungserklärung hinsichtlich der organisatorischen Anforderungen

Formulare

     
PDF PDF Stand KB
Antrag auf Genehmigung zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen 01.10.2012 54
Information zu Antragstellung 04.04.2012 153
Information zur elektronischen Dokumentation 04.04.2012 134

 

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Ansprechpartner:
 

E-Mail Nicole Schütz           Tel: 0231 94 32 15 51