Genehmigungspflichtige Leistung

MR-Angiographien

Stand: 04.01.2011
Grundlage: Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur MR-Angiographie
Betrifft welche Leistungen: Kapitel 34.4.7 EBM
Antragsberechtigt:

Niedergelassene und ermächtigte Ärzte mit der Fachgebietsbezeichnung

  • Radiologie oder
  • diagnostische Radiologie oder
  • radiologische Diagnostik
Fachliche Anforderungen:

Nachweis über eine mindestens 24monatige ganztägige Weiterbildung in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung (12 Monate können durch eine ganztägige Tätigkeit in der computertomographischen Diagnostik unter Anleitung ersetzt werden).

Selbstständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von 150 MR-Angiographien unter Anleitung innerhalb der letzten 5 Jahre vor Antragstellung Von den nachzuweisenden MR-Angiographien müssen jeweils mindestens 20% mit der Time-of-Flight, der Phasenkontrast und der kontrastmittelverstärkten Technik erstellt worden sein.

Das Zeugnis muss von einem in vollem Umfang von der Ärztekammer zur Weiterbildung im Gebiet Radiologie befugten Arzt unterzeichnet sein. 

Ist der anleitende Arzt nicht im vollen Umfang für die Weiterbildung befugt, muss er zusätzlich über die Anforderungen an die fachliche Befähigung nach der o.g. Vereinbarung verfügen. 

Zusätzliche Anforderungen: Die apparative Ausstattung sowie die organisatorischen Voraussetzungen sind zu bestätigen bzw. nachzuweisen
       

Formulare und Infos

PDF PDF Stand KB
MR-Angiographie - Antrag auf Genehmigung 04.01.2011 57
MR-Angiographie / Kernspin -Techn. Datenbogen / Gewährleistungsgarantie 01.10.2011 45

 

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

Ansprechpartner:
 

E-Mail Beate Pohlmann            Tel: 0231 94 32 33 12
E-Mail Grazyna Zurek               Tel: 0231 94 32 33 07
E-Mail Manfred Milde                Tel: 0231 94 32 15 70