Genehmigungspflichtige Leistung

MRSA

Stand: 01.04.2012
Grundlage: Vergütungsvereinbarung für ärztliche Leistungen zur Diagnostik und ambulanten Eradikationstherapie von Trägern mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) in der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 87 Abs. 2a SGB V
Betrifft welche Leistungen: GOP 86770, 86772, 86774, 86776, 86778, 86780, 86781 Für die Abrechnung der GOP 86782 und 86784 ist eine Genehmigung zur Durchführung von speziellen Laboratoriumsuntersuchungen nach Abschnitt 32.3.10 des EBM erforderlich.
Antragsberechtigt: Vertragsärzte
Fachliche Anforderungen:

Zusatzbezeichnung Infektiologie und/oder Teilnahme an der „MRSA-Zertifizierung“ der Kassenärztlichen Vereinigung:

Zusätzliche Anforderungen:

Die Leistungen sollen nur von Vertragsärzten berechnet werden, die in einem sektorübergreifenden MRSA-Netzwerk unter Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdienstes organisiert sind.

Die GOP 86778 (Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz) ist nur berechnungsfähig, wenn diese von der Kassenärztlichen Vereinigung genehmigt wurde.

Dokumentation: -

Formulare und Infos

PDF PDF Stand KB
MRSA - Antrag auf Genehmigung 30.01.2012 43
MRSA - Praxisinformation zur Vergütungsvereinbarung 07.03.2012 487

Weitere Infos zum Thema MRSA finden Sie unter: Patientensicherheit von A bis Z

     

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

 

Ansprechpartner:
 

E-Mail Anke Westerberg            Tel: 0231 94 32 33 34
E-Mail Christine Leitner              Tel: 0231 94 32 33 75
E-Mail Jasmin Ayadi                  Tel: 0231 94 32 15 65