Genehmigungspflichtige Leistung
Nuklearmedizinische Leistungen
| Stand: | 04.01.2011 | ||
| Grundlage: | Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie | ||
| Betrifft welche Leistungen: | Kapitel 17.3 und 32.3 EBM sofern die Leistungen mittels RIA oder IRMA erbracht werden | ||
| Antragsberechtigt: | Niedergelassene und ermächtigte Ärzte | ||
| Fachliche Anforderungen: | Die nachzuweisende fachliche Qualifikation richtet sich nach der Weiterbildung des Antragstellers (§ 10 der Vereinbarung)Grundsätzlich ist ein differenziertes Zeugnis nach § 16 der Vereinbarung vorzulegenEine aktuelle Fachkunde im Strahlenschutz sowie eine Umgangsgenehmigung der Bezirksregierung ist vorzulegen | ||
| Zusätzliche Anforderungen: | Die apparative Ausstattung ist nachzuweisen. | ||
Formulare |
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| Stand | KB | ||
| Nuklearmedizinische Leistungen - Antrag | 04.01.2011 | 60 | |
| Nuklearmedizinische Leistungen - Technischer Datenbogen | 01.10.2011 | 53 | |
Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen
Ansprechpartner:
Beate Pohlmann Tel: 0231 94 32 33 12
Grazyna Zurek Tel: 0231 94 32 33 07
Manfred Milde Tel: 0231 94 32 15 70