Genehmigungspflichtige Leistung

Nuklearmedizinische Leistungen

Stand: 04.01.2011
Grundlage: Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie
Betrifft welche Leistungen: Kapitel 17.3 und 32.3 EBM sofern die Leistungen mittels RIA oder IRMA erbracht werden
Antragsberechtigt: Niedergelassene und ermächtigte Ärzte
Fachliche Anforderungen: Die nachzuweisende fachliche Qualifikation richtet sich nach der Weiterbildung des Antragstellers (§ 10 der Vereinbarung)Grundsätzlich ist ein differenziertes Zeugnis nach § 16 der Vereinbarung vorzulegenEine aktuelle Fachkunde im Strahlenschutz sowie eine Umgangsgenehmigung der Bezirksregierung ist vorzulegen
Zusätzliche Anforderungen: Die apparative Ausstattung ist nachzuweisen.

Formulare

     
PDF PDF Stand KB
Nuklearmedizinische Leistungen - Antrag 04.01.2011 60
Nuklearmedizinische Leistungen - Technischer Datenbogen 01.10.2011 53

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

Ansprechpartner:
 

E-Mail Beate Pohlmann            Tel: 0231 94 32 33 12
E-Mail Grazyna Zurek               Tel: 0231 94 32 33 07
E-Mail Manfred Milde                Tel: 0231 94 32 15 70