Genehmigungspflichtige Leistung

Photodynamische Therapie am Augenhintergrund (PDT)

Stand: 01.01.2011
Grundlage: Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur photodynamischen Therapie am Augenhintergrund
Betrifft welche Leistungen: GOP 06332 EBM
Antragsberechtigt: Niedergelassene und ermächtigte Augenärzte
Fachliche Anforderungen:

Zeugnis oder Bescheinigung über die selbstständige Auswertung unter Anleitung von mindestens 200 Fluoreszenzangiographien am Augenhintergrund zur Differentialdiagnostik pathologischer Veränderungen bei Vorliegen einer AMD oder/und einer pathologischen (hohen) Myopie zur Indikationsstellung zu operativen und medikamentösen Eingriffen, insbesondere zu einer photodynamischen Therapie und selbstständige Durchführung unter Anleitung von 50 photodynamischen Therapien am Augenhintergrund - jeweils innerhalb von 5 Jahren vor Antragstellung.

Der Zeugnisaussteller muss nach der Weiterbildungsordnung in vollem Umfang (60 Monate) zur Weiterbildung im Gebiet Augenheilkunde befugt sein. Bei weniger als 60 Monaten muss der Zeugnisaussteller ebenfalls die Anforderungen an die fachliche Befähigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung PDT erfüllen.

Kann der Nachweis von 50 photodynamischen Therapien am Augenhintergrund nicht geführt werden, besteht alternativ die Möglichkeit, die Teilnahme an einem mindestens 4stündigen Kurs, der innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung absolviert wurde, nachzuweisen. Die inhaltlichen Anforderungen an den Kurs bzw. der Qualifikation des Kursleiters sind der Vereinbarung zu entnehmen

Zusätzliche Anforderungen: Die apparative Ausstattung ist nachzuweisen.

Formulare

     
PDF PDF Stand KB
Photodynamischen Therapie - Antrag Genehmigung 01.01.2011 89
Techn. Datenbogen / Gewährleistungsgarantie 01.01.2011 38
Antrag auf Anerkennung als qualifizierter Ausbilder zur photodynamischen Therapie 01.01.2011 35
Musterkursbescheinigung 14.05.2009 59

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Ansprechpartner:
 

E-Mail Sabine Venjakob            Tel: 0231 94 32 33 44