Genehmigungspflichtige Leistung
Phototherapeutische Keratektomie (PTK)
| Stand: | 01.01.2011 | ||
| Grundlage: | Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur phototherapeutischen Keratektomie | ||
| Betrifft welche Leistungen: | GOP 31362 EBM | ||
| Antragsberechtigt: | Niedergelassene und ermächtigte Augenärzte | ||
| Fachliche Anforderungen: | Nachweis über die selbstständige Durchführung von 10 phototherapeutischen Keratektomien mit dem Excimer-Laser durch die Vorlage von logfiles (Papierform oder elektronisch) und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffs ersichtlich sind oder Nachweis über die selbstständige Durchführung von 10 Eingriffen mittels eines Excimer-Lasers durch die Vorlage von logfiles (Papierform oder elektronisch) und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffs ersichtlich sind, sowie der Teilnahmenachweis von einer mindestens 2stündigen Fortbildung zum Thema PTK |
||
| Zusätzliche Anforderungen: | Die apparative Ausstattung ist nachzuweisen | ||
Formulare |
|||
| Stand | KB | ||
| Phototherapeutische Keratektomie - Antrag Genehmigung | 01.01.2011 | 59 | |
| Phototherapeutische Keratektomie - Technischer Datenbogen | 01.01.2011 | 38 | |
Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen
Ansprechpartner:
Sabine Venjakob Tel: 0231 94 32 33 44