Genehmigungspflichtige Leistung

Präventionsangebot TK (U10/U11)

Stand: 01.01.2011
Grundlage: Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Techniker Krankenkasse und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung, vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betrifft welche Leistungen: SNR 81102, 81120
Antragsberechtigt:

Niedergelassene hausärztlich tätige

  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • praktische Ärzte
  • Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
  • Fachärzte für Innere Medizin
  • Zugelassene Fachärzte mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin
Fachliche Anforderungen:

Nachweis von mindestens 30 Untersuchungen pro Quartal zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern innerhalb der letzten 4 Quartale

Kinderärzte können die Leistungen nach dem Vertrag ohne Genehmigung erbringen.

Zusätzliche Anforderungen: -

Formulare

     
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Teilnahmeerklärung (Anlage 1 des Vertrages)    
     

Übersicht - Genehmigungsplichtige Leistungen

Ansprechpartner:
 

E-Mail Dieter Korte            Tel: 0231 94 32 15 50