Genehmigungspflichtige Leistung
Präventionsangebot TK (U10/U11)
| Stand: | 01.01.2011 | ||
| Grundlage: | Vertrag nach § 73 c SGB V über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Techniker Krankenkasse und der Arbeitsgemeinschaft Vertragskoordinierung, vertreten durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung | ||
| Betrifft welche Leistungen: | SNR 81102, 81120 | ||
| Antragsberechtigt: | Niedergelassene hausärztlich tätige
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| Fachliche Anforderungen: | Nachweis von mindestens 30 Untersuchungen pro Quartal zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern innerhalb der letzten 4 Quartale Kinderärzte können die Leistungen nach dem Vertrag ohne Genehmigung erbringen. |
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| Zusätzliche Anforderungen: | - | ||
Formulare |
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| Stand | KB | ||
| Teilnahmeerklärung (Anlage 1 des Vertrages) | |||
Übersicht - Genehmigungsplichtige Leistungen
Ansprechpartner:
Dieter Korte Tel: 0231 94 32 15 50