Genehmigungspflichtige Leistung

Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Stand: 01.01.2011
Grundlage: Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V gemäß den Rehabilitations-Richtlinien zur Verordnung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (QS)
Betrifft welche Leistungen: GOP 01611 EBM
Antragsberechtigt: Niedergelassene Ärzte, ermächtigte Ärzte
Fachliche Anforderungen:

Gebietsbezeichnung "Physikalische und Rehabilitative Medizin"

oder Zusatzbezeichnung "Sozialmedizin"

oder "Rehabilitationswesen"

oder "Geriatrie"

oder Nachweis über eine mindestens einjährige Tätigkeit in einer stationären oder ambulanten Rehabilitationseinrichtung

oder der Arzt versichert, im Jahr vor Antragstellung mindestens 20 Rehabilitationsgutachten, nach Muster 61 oder Gutachten, die dem Inhalt und Umfang des Musters 61 oder den Kriterien der Gemeinsamen Empfehlung "Begutachtung" vom 22.03.2004 entsprechen, erstellt zu haben

oder Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Fortbildungskurs von 16 Stunden, nach Abschnitt C der QS-Richtlinie

Zusätzliche Anforderungen:  
Dokumentation:  

Formulare

     
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Medizinische Rehabilitation - Antrag Genehmigung 01.01.2011 54
     

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Ansprechpartner:
 

E-Mail Sabine Venjakob            Tel: 0231 94 32 33 44