Genehmigungspflichtige Leistung
Schmerztherapie - schmerztherapeutische Versorgung
chronisch schmerzkranker Patienten
| Stand: | 01.01.2011 | ||
| Grundlage: | Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gemäß § 135 Abs. 2 SGB V | ||
| Betrifft welche Leistungen: | GOP 30700 und 30702 | ||
| Antragsberechtigt: | Alle niedergelassenen und ermächtigten Vertragsärzte mit einer Facharztbezeichnung | ||
| Fachliche Anforderungen: | Vorlage eines differenzierten Zeugnisses über die geforderte Anzahl von Untersuchungen und Behandlungen, die selbstständig unter Anleitung eines Arztes absolviert wurden, der die Voraussetzungen zur Erlangung der Weiterbildungsbefugnis nach dem Weiterbildungsrecht der Ärztekammer für die Zusatzweiterbildung "spezielle Schmerztherapie" erfüllt und einen Nachweis über eine 12monatige ganztägige Tätigkeit in einer entsprechend qualifizierten Schmerzpraxis, Schmerzambulanz oder einem Schmerzkrankenhaus, die/das von der jeweils zuständigen KV anerkannt ist. Hier werden Tätigkeiten im Rahmen der Weiterbildung im Fachgebiet nicht anerkannt ! |
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| Zusätzliche Anforderungen: | Nachweis über die regelmäßige Teilnahme - mindestens achtmal - an einer interdisziplinären Schmerzkonferenz innerhalb von 12 Monaten vor Antragstellung und Genehmigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung nach der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä/EKV) und Nachweis über die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer Die räumlichen und apparativen Anforderungen sind zu bestätigen |
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Formulare |
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| Stand | KB | ||
| Schmerztherapie: Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der schmerztherapeutischen Versorgung | 01.01.2011 | 54 | |
| Schmerztherapie: Antrag auf Anerkennung als schmerztherapeutische Einrichtung | 01.01.2011 | 47 | |
Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen
Ansprechpartner:
Nicole Schütz Tel: 0231 94 32 15 51