Genehmigungspflichtige Leistung

Schmerztherapie - schmerztherapeutische Versorgung
chronisch schmerzkranker Patienten

Stand: 01.01.2011
Grundlage: Qualitätssicherungsvereinbarung zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten gemäß § 135 Abs. 2 SGB V
Betrifft welche Leistungen: GOP 30700 und 30702
Antragsberechtigt: Alle niedergelassenen und ermächtigten Vertragsärzte mit einer Facharztbezeichnung
Fachliche Anforderungen:

Vorlage eines differenzierten Zeugnisses über die geforderte Anzahl von Untersuchungen und Behandlungen, die selbstständig unter Anleitung eines Arztes absolviert wurden, der die Voraussetzungen zur Erlangung der Weiterbildungsbefugnis nach dem Weiterbildungsrecht der Ärztekammer für die Zusatzweiterbildung "spezielle Schmerztherapie" erfüllt

und

einen Nachweis über eine 12monatige ganztägige Tätigkeit in einer entsprechend qualifizierten Schmerzpraxis, Schmerzambulanz oder einem Schmerzkrankenhaus, die/das von der jeweils zuständigen KV anerkannt ist. Hier werden Tätigkeiten im Rahmen der Weiterbildung im Fachgebiet nicht anerkannt !

Zusätzliche Anforderungen:

Nachweis über die regelmäßige Teilnahme - mindestens achtmal - an einer interdisziplinären Schmerzkonferenz innerhalb von 12 Monaten vor Antragstellung

und

Genehmigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung nach der Psychotherapie-Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä/EKV)

und

Nachweis über die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kurs über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer

Die räumlichen und apparativen Anforderungen sind zu bestätigen

Formulare

     
PDF PDF Stand KB
Schmerztherapie: Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung der schmerztherapeutischen Versorgung 01.01.2011 54
Schmerztherapie: Antrag auf Anerkennung als schmerztherapeutische Einrichtung 01.01.2011 47

 

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

Ansprechpartner:
 

E-Mail Nicole Schütz            Tel: 0231 94 32 15 51