Genehmigungspflichtige Leistung

Strahlentherapeutische Leistungen

Stand: 25.02.2011
Grundlage: Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie
Betrifft welche Leistungen: Kapitel 25.3 EBM
Antragsberechtigt: Niedergelassene und ermächtigte Ärzte
Fachliche Anforderungen:

Die nachzuweisende fachliche Qualifikation richtet sich nach der Weiterbildung des Antragstellers (§ 9 der Vereinbarung)

Grundsätzlich ist ein differenziertes Zeugnis nach § 16 der Vereinbarung vorzulegenEine aktuelle Fachkunde im Strahlenschutz sowie eine Umgangsgenehmigung der Bezirksregierung ist vorzulegen

Zusätzliche Anforderungen: Die apparative Ausstattung ist nachzuweisen

Formulare

     
PDF PDF Stand KB
Strahlentherapeutische Leistungen - Antrag auf Genehmigung 04.01.2011 59
Strahlentherapeutische Leistungen: Technischer Datenbogen 01.10.2011 40

 

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

Ansprechpartner:
 

E-Mail Beate Pohlmann            Tel: 0231 94 32 33 12
E-Mail Grazyna Zurek               Tel: 0231 94 32 33 07
E-Mail Manfred Milde                Tel: 0231 94 32 15 70