Genehmigungspflichtige Leistung

Tonsillotomie

Stand: 01.04.2012
Grundlage: Verträge über die Durchführung einer Tonsillotomie im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung (gültig für die KKH-Allianz, die BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft NRW, die Barmer GEK und die Knappschaft)
Betrifft welche Leistungen: SNR 91601 bis 91606
Antragsberechtigt: Niedergelassene und angestellte Fachärzte für HNO-Heilkunde mit Vertragsarztsitz in Westfalen-Lippe
Fachliche Anforderungen: -
Zusätzliche Anforderungen:

Bauliche und apparative Ausstattung:

  • Bereitstellung und Einhaltung der erforderlichen baulichen, apparativ-technischen und hygienischen Voraussetzungen gemäß den Anforderungen der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 115 b SGB V
  • Durchführung der Tonsillotomie ausschließlich mit folgenden Geräten der HNO-Chirurgie:
    • Lasergeräte (CO2-Laser, Diodenlaser, Nd: YAG-Laser)
    • Radiofrequenzgeräte
    • Coblationsgeräte
  • Vorlage einer Kopie des Wartungsnachweises (nicht älter als 12 Monate) oder Kaufbeleg bei Neugerät (entfällt bei ausschließlicher Teilnahme am Vertrag mit der Barmer GEK und/oder der Knappschaft)
  • Sofern der Eingriff mittels Laser erfolgt:
    • Zulassung des Lasergerätes nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
    • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem Laserschutz-Kurs
Dokumentation:  

Formulare

     
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Teilnahmeerklärung (Anlage 1 zum jeweiligen Vertrag)    
     

 

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

Ansprechpartner:
 

E-Mail Anke Westerberg          Tel: 0231 94 32 33 34
E-Mail Christine Leitner            Tel: 0231 94 32 33 75