Genehmigungspflichtige Leistung
Vakuumbiopsie der Brust
| Stand: | 04.01.2011 | ||
| Grundlage: | Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Vakuumbiopsie der Brust | ||
| Betrifft welche Leistungen: | GOP 01759 EBM (präventive Leistung) GOP 34274 EBM (kurative Leistung) |
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| Antragsberechtigt: | Niedergelassene und ermächtigte Radiologen, Gynäkologen und Chirurgen | ||
| Fachliche Anforderungen: | Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie nach der Mammographie-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V und der Nachweis über die selbständige Indikationsstellung und Durchführung von 25 Stanzbiopsien unter Ultraschallkontrolle und von 25 Vakuumbiopsien unter Anleitung innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung. oder Genehmigung für den Versorgungsauftrag nach § 4 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV oder Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Biopsie unter Röntgenkontrolle nach § 27 Abs. 3 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV und der Nachweis über die selbständige Indikationsstellung und Durchführung von 25 Stanzbiopsien unter Ultraschallkontrolle und von 25 Vakuumbiopsien unter Anleitung innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung. |
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| Zusätzliche Anforderungen: | Die apparative Ausstattung sowie die zusätzlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen bzw. zu erklären. | ||
| Dokumentation: | |||
Formulare |
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| Stand | KB | ||
| Vakuumbiopsie - Antrag auf Genehmigung | 01.01.2011 | 53 | |
Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen
Ansprechpartner:
Christa Nowak Tel: 0231 94 32 33 16
Beate Pohlmann Tel: 0231 94 32 33 12