Genehmigungspflichtige Leistung

Vakuumbiopsie der Brust

Stand: 04.01.2011
Grundlage: Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Vakuumbiopsie der Brust
Betrifft welche Leistungen: GOP 01759 EBM (präventive Leistung)
GOP 34274 EBM (kurative Leistung)
Antragsberechtigt: Niedergelassene und ermächtigte Radiologen, Gynäkologen und Chirurgen
Fachliche Anforderungen:

Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie nach der Mammographie-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V und der Nachweis über die selbständige Indikationsstellung und Durchführung von 25 Stanzbiopsien unter Ultraschallkontrolle und von 25 Vakuumbiopsien unter Anleitung innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung.

oder

Genehmigung für den Versorgungsauftrag nach § 4 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV oder Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Biopsie unter Röntgenkontrolle nach § 27 Abs. 3 Anlage 9.2 BMV-Ä/EKV und der Nachweis über die selbständige Indikationsstellung und Durchführung von 25 Stanzbiopsien unter Ultraschallkontrolle und von 25 Vakuumbiopsien unter Anleitung innerhalb der letzten 2 Jahre vor Antragstellung.

Zusätzliche Anforderungen: Die apparative Ausstattung sowie die zusätzlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen bzw. zu erklären.
Dokumentation:  

Formulare

     
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Vakuumbiopsie - Antrag auf Genehmigung 01.01.2011 53
     

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Ansprechpartner:
 

E-Mail Christa Nowak               Tel: 0231 94 32 33 16
E-Mail Beate Pohlmann            Tel: 0231 94 32 33 12