Genehmigungspflichtige Leistung

Zytologie

Stand: 31.05.2011
Grundlage: Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur zytologischen Untersuchung von Abstrichen der Zervix Uteri
Betrifft welche Leistungen: GOP 01733, 01826, 19311
Antragsberechtigt:

Niedergelassene und ermächtigte Fachärzte für

  • Pathologie
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Fachliche Anforderungen:

Vorlage eines Zeugnisses, in dem Folgendes bestätigt wird:

eine mindestens halbjährige ganztägige Tätigkeit oder eine vom Umfang her vergleichbare, maximal 2-jährige berufsbegleitende Tätigkeit in der zytologischen Diagnostik in einem zytologischen Labor, das den Anforderungen nach Abs. 2 der Vereinbarung entspricht, mit der persönlichen Beurteilung von mindestens 5.000 Fällen aus der gynäkologischen Exfoliativ-Zytologie, in denen -ggf. unter Einbeziehung einer Lehrsammlung- mindestens 200 Fälle von Zervix-Karzinomen oder deren Vorstadien enthalten sind

und

einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Präparateprüfung

Zusätzliche Anforderungen: Die räumliche und apparative Ausstattung der Zytologie-Einrichtung ist zu bestätigen

Formulare

     
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Zytologie - Antrag auf Genehmigung 31.05.2011 71
Zytologie - Antrag auf Anerkennung als zytologische Laboreinrichtung 04.01.2011 35

 

Übersicht - Genehmigungspflichtige Leistungen

Ansprechpartner:
 

E-Mail Beate Pohlmann            Tel: 0231 94 32 33 12
E-Mail Christa Nowak               Tel: 0231 94 32 33 16