Qualitätszirkel
Anerkennung von Qualitätszirkeln
Qualitätszirkel arbeiten frei und selbstorganisiert. Da Qualitätszirkel ein anerkanntes und wirksames Instrument der Qualitätssicherung sind, werden sie unter bestimmten Voraussetzungen von den Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Richtlinien erlassen und Kriterien für die förderungswürdige Qualitätszirkelarbeit aufgestellt. Diese Kriterien hat die KVWL in ihrer Leitlinie-Qualitätszirkel aufgenommen und auf die Gegebenheiten in Westfalen-Lippe angepasst.
Wenn ein Qualitätszirkel diese Voraussetzungen erfüllt, kann er von der KVWL organisatorisch und finanziell unterstützt werden. Dafür steht dem Geschäftsbereich Versorgungsqualität ein eigenes Budget zur Verfügung.
Ein Qualitätszirkel wird von der KVWL anerkannt und gefördert, wenn er:
- von einem anerkannten Moderator geleitet wird,in der Regel einmal pro Quartal stattfindet,
- nicht weniger als 5 und nicht mehr als 20 Teilnehmer hat,
- nach den Vorgaben der KVWL evaluiert wird.
Leitlinie-Qualitätszirkel (Stand: 01.04.2010 | 208 KB)
Wie wird ein Qualitätszirkel anerkannt?
Sie können Ihren Qualitätszirkel anerkennen lassen, wenn Sie ein von der KVWL anerkannter Moderator sind. Prüfen Sie, ob Ihr Qualitätszirkel die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt, und schicken uns einen ausgefüllten Qualitätszirkel-Datenbogen. Sie dürfen vor der Anmeldung bereits Qualitätszirkelsitzungen veranstaltet haben. Den Qualitätszirkel-Datenbogen können Sie bei uns anfordern.
Wenn Sie möchten, dass Teilnehmer Ihres Qualitätszirkels für den Besuch Ihrer Sitzungen Fortbildungspunkte erhalten, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Kammer. Beachten Sie, dass nur für die Qualitätszirkelsitzungen Fortbildungspunkte vergeben werden, die nach der Zertifizierung/Akkreditierung stattfinden.
Aufwandsentschädigung
Als Moderator eines anerkannten Qualitätszirkels können Sie eine Aufwandsentschädigung für drei Qualitätszirkelsitzungen je Quartal beantragen, wenn Sie an der vertragsärztlichen oder vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen.
Nachdem Sie Ihren Qualitätszirkel angemeldet haben, erhalten Sie von uns ein vorbereitetes Abrechnungsformular. Hier können Sie Angaben über Ihre Qualitätszirkelsitzungen machen. Evaluieren Sie hier auch Ihre Qualitätszirkelarbeit, damit die KVWL Sie finanziell unterstützt.
Ansprechpartner
| Geschäftsbereich Versorgungsqualität | |
Ina Hohlweg |
Tel.: 0231 94 32 10 35 |
| Ärztekammer Westfalen-Lippe, Ressort Fortbildung, für die Zertifizierung Ihres Qualitätszirkels | |
Dr. phil. Peter Heßelmann |
Tel.: 0251 92 92 21 3 Tel.: 0251 92 92 21 2 |
| Psychotherapeutenkammer NRW für die Akkreditierung Ihres Qualitätszirkels | |
| Tel.: 0211 52 28 47 30 Mo - Do, 13 - 15 Uhr |
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