Änderungen

Sozialpsychiatrie-Vereinbarung

Seit dem 1. Januar 2010 findet im Bereich Westfalen-Lippe die bundesmantelvertragliche Regelung grundsätzlich Anwendung.

In den Vertragsverhandlungen ist es der KVWL auch für das Jahr 2012 gelungen, Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Patientenkontakte, der Abstaffelung der Vergütung/ Fallzahlbegrenzung sowie der laufende sozialpsychiatrischen Behandlung in Sozialpädiatrischen Zentren, Psychiatrischen Institutsambulanzen oder anderen sozialpsychiatrischen Einrichtungen zu vereinbaren.

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