Änderungen

Vertrag über die ärztliche Versorgung von Zivildienstleistenden

zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, vertreten durch den Vorstand,

Änderungen ergeben sich in:

§ 6 Vergütung, Abrechnung, Prüfungsverfahren, Abs. 1, Abs. 3

§ 6 Vergütung, Abrechnung, Prüfungsverfahren
ehemalige Abs. 5 - 9 werden Abs. 4 - 8