Rechtsquellen und Verträge der KVWL
HPV-Impfungen im Alter von 18 bis 26 Jahren -
Vereinbarung mit TK, BKK Achenbach, BKK Novitas und Deutsche BKK (01.10.2011)
Anmerkung: Die BKK Novitas hat den Vertrag zum 31.03.2012 gekündigt.
Hinweise:
Die Techniker Krankenkasse (TK), BKK Achenbach, BKK NOVITAS und die Deutsche BKK haben mit der KVWL eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen gegen Gebärmutterhalskrebs mit dem Humanen Papillomvirus-Impfstoff (HPV) für 18 bis 26-jährige Patientinnen geschlossen. Hierbei handelt es sich um eine Satzungsleistung der Krankenkassen.
Die Vergütung für die Impfungen erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Für die ersten beiden HPV-Impfungen bei 18- bis 26-jährigen Patientinnen erhalten Vertragsärzte je sechs Euro; für die dritte Impfung, die für den kompletten Impfschutz notwendig ist, können 21 Euro abgerechnet werden.
Die Abrechnung erfolgt über die Symbolziffern 89021, 89021 A und 89021 B.
Der Impfstoff ist mit Muster 16 auf den Namen der versicherten Patientin zu Lasten der jeweiligen Krankenkasse zu verordnen (Feld "Impfstoff" ist anzukreuzen).
Übersicht der Rechtsquellen und Verträge der KVWL
Ansprechpartner:
Service-Center Tel: 0231 94 32 10 00