Rechtsquellen und Verträge der KVWL
Vereinbarungen über Schutzimpfungen
März 2010: Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) ist vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 23. Februar 2010 rückwirkend zum 15. Oktober 2009 in Kraft getreten. Die jeweils gültige SI-RL ist Bestandteil der Impfvereinbarung. Damit findet die neue SI-RL automatisch in Westfalen-Lippe Anwendung, ohne dass es einer Änderung bedarf. Die bekannten Dokumentationsziffern finden in Westfalen-Lippe unverändert Anwendung. Wir bitten Sie insbesondere die Änderungen bei der Pertussis-Impfung, der Pneumokokken-Impfung und Varizellen-Impfung zu beachten
Eine neue Impfvereinbarung konnte erfolgreich mit allen Verbänden der Krankenkassen abgeschlossen werden. Die Vereinbarung tritt am 01.01.2010 in Kraft. Die Vergütung der Impfungen ist im Anhang zur Impfvereinbarung geregelt; gleichzeitig erfolgt die Umsetzung der Dokumentationsschlüssel laut Schutzimpfungs-Richtlinie.
| Stand | KB | |
| Vereinbarung über Schutzimpfungen | 01.01.2010 | 25 |
| Dokumentationsnummern und Vergütung | 12.11.2011 | 18 |
Weitere Sondervereinbarungen über Schutzimfungen: |
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| Vereinbarung über FSME Schutzimpfungen mit der BARMER GEK | 29.03.2010 | 24 |
| HPV - Übernahme von HPV-Impfungen | 01.10.2011 | Link |
| Schutzimpfungen - Prophylaxe bei Auslandsreisen | - | Link |
Weitere Informationen
- Informationen zur Verordnung von Impfungen
- Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
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Ansprechpartner:
Service-Center Tel: 0231 94 32 10 00