Rechtsquellen und Verträge der KVWL

Vereinbarungen über Schutzimpfungen

März 2010: Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) ist vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 23. Februar 2010 rückwirkend zum 15. Oktober 2009 in Kraft getreten. Die jeweils gültige SI-RL ist Bestandteil der Impfvereinbarung. Damit findet die neue SI-RL automatisch in Westfalen-Lippe Anwendung, ohne dass es einer Änderung bedarf. Die bekannten Dokumentationsziffern finden in Westfalen-Lippe unverändert Anwendung. Wir bitten Sie insbesondere die Änderungen bei der Pertussis-Impfung, der Pneumokokken-Impfung und Varizellen-Impfung zu beachten

Eine neue Impfvereinbarung konnte erfolgreich mit allen Verbänden der Krankenkassen abgeschlossen werden. Die Vereinbarung tritt am 01.01.2010 in Kraft. Die Vergütung der Impfungen ist im Anhang zur Impfvereinbarung geregelt; gleichzeitig erfolgt die Umsetzung der Dokumentationsschlüssel laut Schutzimpfungs-Richtlinie.

PDF PDF Stand KB
Vereinbarung über Schutzimpfungen 01.01.2010 25
Dokumentationsnummern und Vergütung 12.11.2011 18

Weitere Sondervereinbarungen über Schutzimfungen:

   
Vereinbarung über FSME Schutzimpfungen mit der BARMER GEK 29.03.2010 24
HPV - Übernahme von HPV-Impfungen 01.10.2011 Link
Schutzimpfungen - Prophylaxe bei Auslandsreisen - Link

Weitere Informationen

 

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