Rechtsquellen und Verträge der KVWL
Palliativmedizinische Versorgung
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat mit den Verbänden der Krankenkassen (einschließlich BIG direkt gesund) einen Vertrag zur flächendeckenden palliativmedizinischen Versorgung abgeschlossen.
Der Vertrag gilt grundsätzlich für alle Krankenkassen, wobei für einzelne Betriebskrankenkassen ein Beitrittsverfahren erfolgen wird.
Lesen Sie bitte vor der Antragstellung auch die Voraussetzung auf Genehmigung
Adressinformationen zu qualifizierten ambulanten Pflegeeinrichtungen
Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) hat auf ihrer Internetseite Adressinformationen zu qualifizierten ambulanten Pflegeeinrichtungen, ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen in NRW zusammengestellt.
Die Adressinformationen finden Sie unter: http://www.vdek.com/LVen/NRW/Vertragspartner/Palliativversorgung/index.htm![]()
Übersicht der Rechtsquellen und
Verträge 
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