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Sicherstellung

Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Arzt-/Psychotherapeutenregister / Zulassung / Assistenten / Belegarzt

Die Arzt-/Psychotherapeutenregister-Eintragung, die Zulassung, die Beschäftigung von Assistenten, sowie eine belegärztliche Tätigkeit setzt eine vorherige Antragstellung voraus. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen, Antragsformulare und Ansprechpartner von der Arztregistereintragung bis zur Zulassung und die Planungsbereiche Westfalen-Lippe.

 

Anträge und Information zur Eintragung in das
Arzt-/Psychotherapeutenregister / Warteliste

Anträge Assistenten

Antrag Belegarzt-Anerkennung

Kooperationsformen: Zusammenfassung der Neuregelungen

Niederlassung: Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarzt- und Psychotherapeutensitze und die Planungsbereiche (gesperrte und
freie Bereiche) in Westfalen-Lippe

Notfalldienst: Alle Infos zur Notfalldienstreform

Ansprechpartner für Zulassung, Ermächtigung und Angestellte

Zulassungsanträge für die Vertragsärztliche und
Psychotherapeutische Versorgung

 

Hinweis: "Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Hausärzte-Förderrichtlinie veröffentlicht, die nach Publikation im Ministerialblatt in Kraft tritt. Hausärzte können Fördergelder beim Ministerium beantragen, wenn sie in von Unterversorgung bedrohten Gebieten Praxen übernehmen, gründen oder Zweigpraxen einrichten.

Hausärzte, die in solchen Gebieten Weiterbildungsassistenten ausbilden, können für diese zusätzliche Fördergelder beantragen. Erste Entscheidungen werden über Anträge gefällt, die bis zum 15.12.2009 im Ministerium eingehen.

Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2010. Nähere Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie unter www.hausarzt.nrw.de

 


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