Sicherstellung
Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
Arzt-/Psychotherapeutenregister / Zulassung / Assistenten / Belegarzt
Die Arzt-/Psychotherapeutenregister-Eintragung, die Zulassung, die Beschäftigung von Assistenten, sowie eine belegärztliche Tätigkeit setzt eine vorherige Antragstellung voraus. Auf diesen Seiten finden Sie Informationen, Antragsformulare und Ansprechpartner von der Arztregistereintragung bis zur Zulassung und die Planungsbereiche Westfalen-Lippe.
Anträge und Information
zur Eintragung in das
Arzt-/Psychotherapeutenregister / Warteliste
Kooperationsformen: Zusammenfassung der Neuregelungen
Notfalldienst: Alle Infos zur Notfalldienstreform
Ansprechpartner für Zulassung, Ermächtigung und Angestellte
Zulassungsanträge
für die Vertragsärztliche und
Psychotherapeutische Versorgung
Hinweis: "Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen hat die Hausärzte-Förderrichtlinie veröffentlicht, die nach Publikation im Ministerialblatt in Kraft tritt. Hausärzte können Fördergelder beim Ministerium beantragen, wenn sie in von Unterversorgung bedrohten Gebieten Praxen übernehmen, gründen oder Zweigpraxen einrichten.
Hausärzte, die in solchen Gebieten Weiterbildungsassistenten ausbilden, können für diese zusätzliche Fördergelder beantragen. Erste Entscheidungen werden über Anträge gefällt, die bis zum 15.12.2009 im Ministerium eingehen.
Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2010. Nähere Informationen und Antragsunterlagen erhalten Sie unter www.hausarzt.nrw.de
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