Sicherstellung

Arzt-/Psychotherapeutenregister

Die Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister ist bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen und ist Grundvoraussetzung für eine spätere Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut. Man kann sich aber auch ohne ein konkretes Niederlassungsvorhaben vorab in das Arzt-/Psychotherapeutenregister nach erfolgter Facharztweiterbildung bzw. Erlangung der Fachkunde gemäß § 95 c SGB V eintragen lassen.

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Arztregister-Eintragung Antrag 10.04.2007 283
Information zur Eintragung in das Arztregister 10.04.2007 60
Psychotherapeutenregister-Eintragung Antrag
(Psychologischer Psychotherapeut / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut)
10.04.2007 276
Information zur Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister 27.08.2007 121

Warteliste

Bei beabsichtigter Übernahme einer Praxis in einem von Zulassungsbeschränkungen betroffenen Bereich ist es sinnvoll, sich in die Warteliste der KVWL eintragen zu lassen. Dieser Eintragung ist ebenfalls zu beantragen.

Die rechtliche Grundlage der Warteliste bildet der § 103 Abs. 5 SGB V. Dieser besagt, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen für jeden Planungsbereich eine Warteliste führen müssen. In die Warteliste werden auf Antrag die Ärzte/Therapeuten, die sich um einen Vertragsarzt-/Vertragstherapeutensitz bewerben und in das Arztregister eingetragen sind, aufgenommen. Bei der Auswahl der Bewerber für die Übernahme einer Vertragsarzt-/ Vertragstherapeutenpraxis ist die Dauer der Eintragung in die Warteliste zu berücksichtigen.

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Warteliste-Eintrag - Ärzte / Ärztlicher Psychotherapeut 08.02.2012 37
Warteliste-Eintrag - Psychologischer Psychotherapeut / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut 08.02.2012 37

Vermittlungsliste

Die Vermittlungsliste ist ein neuer Service der KVWL im Rahmen der Nachbesetzung von Praxissitzen. Diese Liste weist deutlich mehr relevante Informationen als die Warteliste auf. Sie bietet dadurch eine Optimierung der Vermittlung zwischen potentiellem Praxisabgeber und Praxisübernehmer. Anhand der im Fragebogen erhobenen Informationen können die Belange von Praxisabgeber und Praxisübernehmer im Vorfeld durch die KVWL aufeinander abgestimmt werden. Bitte beachten Sie, dass die Vermittlungsliste unabhängig von der Warteliste ist und keine rechtliche Relevanz nach den Vorgaben des SGB V hat.

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Fragebogen zur besseren Vermittlung im Rahmen der Praxisübernahme 08.02.2012 132
     

 

Ansprechpartner Telefon
Arztregister-Eintragung und Eintragung Warteliste 0231 94 32 32 36    bis   38
Psychotherapeutenregister-Eintragung 0231 94 32 38 53
Vermittlungsliste finden Sie unter Beratung / Niederlassung