Sicherstellung

Beschäftigung von Assistenten

Die Beschäftigung von Assistenten unterliegt bereits ab dem ersten Tag der Genehmigungspflicht. Ein Antrag ist rechtzeitig, d.h. ca. vier Wochen vor beabsichtigter Beschäftigung durch den Praxisinhaber zu stellen.

Sollte die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin auf Grundlage des auf Bundesebene vereinbarten finanziellen Förderprogramms beabsichtigt sein, ist ein gesonderter Antrag auf finanzielle Förderung zu stellen. Diese Förderung wird nur für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin gewährt.

Im folgenden finden Sie Antragsformulare und Ansprechpartner. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Anträgen. Sollten sich noch Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der KVWL.

Anträge zur Beschäftigung eines Assistenten

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Gemäß § 32 Abs. 2 Zulassungsverordnung -
Arzt / Psychotherapeut / Kinder u. Jugendlichenpsychotherapeut:
   
Antrag des Praxisinhabers und Erklärung des Assistenten 10.04.2007 78
Information zum Antrag 14.05.2007 120
     
Gemäß der Richtlinien der KVWL
zur Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
:
   
Antrag des Praxisinhabers auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes 28.06.2011 36
Erklärung des Weiterbildungs-Assistenten 28.06.2011 37
Richtlinien der KVWL 28.06.2011 37
Steuerlicher Hinweis 12.02.2010 69

 

Ansprechpartner Telefon
Gemäß § 32 Abs. 2 Zulassungsverordnung 0231 94 32 32 36  bis  38
   
Gemäß der KVWL Richtlinien - Reg.-Bez. Arnsberg I u. II 0231 94 32 32 51
Gemäß der KVWL Richtlinien - Reg.-Bez. Detmold 0231 94 32 32 25
Gemäß der KVWL Richtlinien - Reg.-Bez. Münster 0231 94 32 35 74

Karte der Regierungsbezirke

Karte mit den Regierungsbezirken