Sicherstellung
Beschäftigung von Assistenten
Die Beschäftigung von Assistenten unterliegt bereits ab dem ersten Tag der Genehmigungspflicht. Ein Antrag ist rechtzeitig, d.h. ca. vier Wochen vor beabsichtigter Beschäftigung durch den Praxisinhaber zu stellen.
Sollte die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin auf Grundlage des auf Bundesebene vereinbarten finanziellen Förderprogramms beabsichtigt sein, ist ein gesonderter Antrag auf finanzielle Förderung zu stellen. Diese Förderung wird nur für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin gewährt.
Im folgenden finden Sie Antragsformulare und Ansprechpartner. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Anträgen. Sollten sich noch Fragen ergeben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der KVWL.
Anträge zur Beschäftigung eines Assistenten
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Stand | KB |
| Gemäß § 32 Abs. 2 Zulassungsverordnung - Arzt / Psychotherapeut / Kinder u. Jugendlichenpsychotherapeut: |
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| Antrag des Praxisinhabers und Erklärung des Assistenten | 10.04.2007 | 78 |
| Information zum Antrag | 14.05.2007 | 120 |
| Gemäß der Richtlinien der KVWL zur Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin: |
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| Antrag des Praxisinhabers auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes | 28.06.2011 | 36 |
| Erklärung des Weiterbildungs-Assistenten | 28.06.2011 | 37 |
| Richtlinien der KVWL | 28.06.2011 | 37 |
| Steuerlicher Hinweis | 12.02.2010 | 69 |
| Ansprechpartner | Telefon |
| Gemäß § 32 Abs. 2 Zulassungsverordnung | 0231 94 32 32 36 bis 38 |
| Gemäß der KVWL Richtlinien - Reg.-Bez. Arnsberg I u. II | 0231 94 32 32 51 |
| Gemäß der KVWL Richtlinien - Reg.-Bez. Detmold | 0231 94 32 32 25 |
| Gemäß der KVWL Richtlinien - Reg.-Bez. Münster | 0231 94 32 35 74 |
Karte der Regierungsbezirke
