Sicherstellung
Belegarzt-Anerkennung
Die belegärztliche Tätigkeit eines Vertragsarztes an einem Krankenhaus setzt die vorherige Anerkennung durch den Vorstand der KVWL voraus und ist nur im Einvernehmen mit den Verbänden der Krankenkassen in Westfalen-Lippe zu erteilen.
Die Voraussetzungen sind u.a., dass für das Krankenhaus eine Abteilung der entsprechenden Fachrichtung im Krankenhausplan als Belegabteilung vorgesehen ist und die Praxis bzw. Wohnung des Antragstellers so nahe am Krankenhaus liegen, dass die unverzügliche und ordnungsgemäße Versorgung der von ihm ambulant und stationär zu betreuenden Versicherten gewährleistet ist.
Auf diesen Seiten finden Sie die Antragsformulare und Ansprechpartner. Die weiteren Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den §§ 38 - 41 des Bundesmantelvertrages.
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