Sicherstellung
Notfalldienst / Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger ist eine der wichtigsten gesetzlichen Aufgaben der KVWL. Ein Kernpunkt ist der allgemeine Notfalldienst / Ärztliche Bereitschaftsdienst.
Notfalldienstplan 2013: Urlaubs- und Sperrzeiten melden
Für die Erstellung des Notdienstplanes 2013 haben Sie nun wieder die Möglichkeit, Urlaubs- oder Sperrzeiten in einem angemessenen Umfang anzugeben. Hierfür steht Ihnen ab sofort das Online-Portal der KVWL über die bekannten Zugangsmöglichkeiten (KV-SafeNet und KV-FlexNet) zur Verfügung.
Augen-, HNO- und Kinderärzte, die Ihre Dienstpläne über die Notfalldienstbeauftragten erstellen, melden Ihre Urlaubswünsche bitte wie bisher an ihre Notfalldienstbeauftragten
Bitte beachten Sie bei der Eingabe von Urlaubswünschen
jedoch
unbedingt folgende Hinweise:
- Die Angabe von Urlaubs- und Verhinderungszeiten ist ausschließlich auf elektronischem Weg über das Online-Portal der KVWL möglich. Weder die Mitarbeiter der Abteilung Notfalldienst in Dortmund noch die Bezirksstellen der KVWL sind in der Lage, diese Angaben manuell zu erfassen oder weiterzugeben. Ihre Angaben (bis zu 40 Kalendertage) müssen bis zum 13. September 2012 - 8 Uhr* eingegeben sein. Später eingehende Urlaubswünsche können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. (* um 4 Tage verlängert)
- Wenn Sie ohnehin vorhaben, nicht selbst am ärztlichen Notfalldienst teilzunehmen, sondern sich vertreten zu lassen, so erleichtern Sie unsere Dienstplanung enorm, wenn Sie von diesem Angebot keinen Gebrauch machen und überhaupt keine Verhinderungszeiten angeben.
- Die Angabe von Urlaubswünschen ist ein Serviceangebot der KVWL, um den späteren Aufwand für Diensttausche möglichst gering zu halten. Sie begründet jedoch keinen Rechtsanspruch auf vollständige Berücksichtigung der angegebenen Zeiten. Eine im Einzelfall erforderliche abweichende Diensteinteilung stellt insoweit auch keinen Widerspruchsgrund gegen den Dienstplanbescheid 2013 dar.
- Insbesondere die Diensteinteilung zu den großen Feiertagen (Ostern, Weihnachten, Jahreswechsel) erfolgt nach einer übergeordneten mehrjährigen Fairnessberechnung. Daher können hier individuelle Urlaubswünsche nicht immer berücksichtigt werden.
Rufnummer 116 117
Seit dem 16. April 2012 ist, zusätzlich zu der kostenpflichtigen Nummer (0180 50 44 100*), die bundesweite und kostenfreie Nummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Notfalldienst) der Kassenärztlichen Vereinigungen eingeführt.
An der grundsätzlichen Systematik des Notfalldienstes ergeben sich hierdurch keine Änderungen.
* 0,14 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Minute
Weitere Informationen zu 116 117:
Bestellung von Informationsmaterial für Ihre Patienten
Infoseite der KBV: www.116117info.de
Videobeitrag in unserer Mediathek
Fragen und Antworten zur Rufnummer 116 117 (Stand: 02.05.2012 / 50 KB)
Hinweise zum Notfalldienst / Ärztlichen Bereitschaftsdienst
Abrechnung: Hinweise zur Abrechnung des Notfalldienstes / Ärzlichen Bereitschaftdienstes finden Sie in der Rubrik Abrechnung unter Notfalldienst
Diensttausch: Die elektronische Diensttauschbörse erreichen Sie über die Ihnen
bekannte KV SafeNet bzw. KV FlexNet Anbindung.
Standorte Notfalldienstpraxen
Die Standorte der Notfalldienstpraxen mit den jeweiligen Öffnungszeiten
finden Sie unter Bürger-Informationen.
Ansprechpartner: |
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