Sicherstellung
Notfalldienstreform
Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger ist eine der wichtigsten gesetzlichen Aufgaben der KVWL. Ein Kernpunkt ist der allgemeine Notfalldienst.
Dieser wurde zum 1. Februar 2011 grundlegend reformiert und beinhaltet für Ärzte und Patienten neue Strukturen.
- Arztrufzentrale und Notfalldienstpraxen in der Rubrik Bürger
- Abrechnungshinweise für den organisierten Notfalldienst
- Kostenfreie Bestellung von Info-Material für Ihre Praxis
- Sonderausgabe Pluspunkt Nr. 43
- Die Reform des ärztlichen Notfalldienstes in Westfalen-Lippe
Alphabetische Übersicht über wichtige Begriffe / Elemente der neuen Notfalldienststruktur:
Dienstfrequenz |
Die gerechtere Aufteilung der Dienstbelastung ist eines der Kernziele der Notfalldienstreform. Seit 2011 beträgt die durchschnittliche Dienstfrequenz in Westfalen-Lippe zirka fünf Dienste pro Jahr. Darin inbegriffen ist auch die ehemalige kollegiale Vertretung unter der Woche, die durch die Öffnung der Notfalldienstpraxen in jeder Nacht ersetzt wurde (siehe das Stichwort "Kollegiale Vertretung"). Aufgrund der unterschiedlichen Struktur des Landes - der Ballungsraum Ruhrgebiet und sehr ländliche Regionen ohne größere Städte - und der damit verbundenen Zahl der zum Dienst verpflichteten Ärzte kann die Dienstfrequenz nicht überall in gleichem Maße reduziert werden. |
Dienstplan |
Aufgrund der großen Arztzahlen wird der Dienstplan für ein Jahr im Voraus von der KVWL mit einem elektronischen Planungsprogramm erstellt. |
Einsatzzentrale |
Eine Einsatzzentrale übernimmt sämtliche Anrufe der Patienten im Notfalldienst. Die Zentrale ist zu den Notfalldienstzeiten unter einer landesweit einheitlichen Telefonnummer zu erreichen. Damit entfallen alle unterschiedlichen Strukturen der ehemaligen Notfalldienstbereiche und die Ankündigungen der wechselnden Erreichbarkeit in der Tageszeitung. Die Einsatzzentrale wird in Kooperation mit der KV Nordrhein betrieben, die bereits seit einigen Jahren mit ihrer Einsatzzentrale erfolgreich arbeitet. Gemeinsamer Standort ist Duisburg. Die Einsatzzentrale ist qualifiziert besetzt und mit professioneller Leitstellentechnik ausgestattet. Sie hat die Steuerungsfunktion für ganz Westfalen-Lippe - je nach Gesundheitsproblem werden die Anrufer an die nächste erreichbare Notfalldienstpraxis verwiesen oder es wird ein Hausbesuch des Fahrdienstarztes organisiert. Moderne Leitstellentechnik ermöglicht den optimalen und ressourcensparenden Einsatz des Fahrdienstes. Mit solchen Einsatzzentralen haben andere KV-Regionen - Bayern, Schleswig-Holstein - bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. |
Entscheidungs-kriterien |
Ein wesentliches Ziel der Reform ist es, die Dienstbelastung der Ärzte im allgemeinen Notfalldienst deutlich zu reduzieren. Denn gerade in zahlreichen ländlichen Gemeinden ist die Belastung des Einzelnen hoch. Nicht zuletzt diese hohe Belastung durch Notdienste und kollegialen Vertretungen schreckt junge Ärzte von der Übernahme einer "Landpraxis" ab. Eine Entwicklung, der gegengesteuert werden muss, denn bereits heute ist die Ressource Arzt knapp. 31 Prozent aller westfälischen Ärzte jener Fachgruppen, die der Bedarfsplanung unterliegen, sind heute älter als 60 Jahre. Bei der größten Fachgruppe, den Hausärzten, steht mehr als jeder vierte Allgemeinmediziner kurz vor ihrem Ruhestand. Gleichzeitig wird mit der Reform eine Professionalisierung der derzeitigen Notfalldienststrukturen erreicht - gleiche Dienstbedingungen für alle Ärzte und eine einheitliche Angebotsstruktur für die Patienten. |
| Evaluationsphase | Gleichzeitig wird mit der Reform eine Professionalisierung der derzeitigen Notfalldienststrukturen erreicht - gleiche Dienstbedingungen für alle Ärzte und eine einheitliche Angebotsstruktur für die Patienten. |
Fahrdienst |
Die für den Hausbesuchsdienst eingeteilten Ärzte werden zu ihren Einsätzen gefahren: Fahrer und Fahrzeug werden gestellt, der eigene PKW muss nicht mehr genutzt werden. Betrieben wird der Fahrdienst landesweit von der Johanniter-Unfallhilfe - mit Ausnahme der Bezirksstelle Bielefeld, wo der Arbeiter-Samariter-Bund den Dienst übernimmt. Die Einsatzzentrale gewährleistet eine ständige Kommunikation mit Arzt und Fahrer. Das Fahrzeug, das dem zu besuchenden Patienten am nächsten ist, kommt bezirksübergreifend zum Einsatz. Der Fahrdienst wird zu den vollen Notfalldienstzeiten durchgeführt. |
| Fachärztlicher Notfalldienst |
Die neue Notfalldienstordnung lässt auch fachärztliche Dienste zu. Der Vorstand der KVWL kann ergänzend fachärztliche Notfalldienste einrichten, wenn die jeweilige fachärztliche Notfallversorgung flächendeckend für das gesamte Zuständigkeitsgebiet Westfalen-Lippe sichergestellt ist. Eingerichtet werden fachärztliche Notfalldienste für die Augenärzte, die Kinder- und Jugendärzte sowie die HNO-Ärzte. |
| Kollegiale Vertretung |
Mit dem Start der neuen Notdienststrukturen entfielen die lokalen Einzelregelungen für die Zeiten der kollegialen Vertretung. Stattdessen wurden die Notdienstzeiten auch auf die Abend- und Nachtstunden ausgeweitet und die Notdienstpraxen zu diesen Zeiten besetzt. Wichtig: Die Abrechenbarkeit unvorhergesehener Inanspruchnahmen bleibt bestehen und wird seit dem 1. Juli 2010 innerhalb des Regelleistungsvolumens vergütet. |
| Notdienstbezirke | Die derzeit etwa 178 Notdienstbezirke in Westfalen-Lippe werden im Zuge der Notdienstreform neu strukturiert. So wird es in den neuen Strukturen zukünftig 32 Notfalldienstbezirke geben. Darüber hinaus wird auch der Fahrdienst neu aufgestellt. Dieser gliedert sich landesweit in zwölf Bezirke mit bis zu zehn Fahrzeugen pro Bezirk |
Notfallpraxen |
Zum 1. Februar 2011 entstand in Westfalen-Lippe ein Netz von insgesamt 67 Notfalldienstpraxen - die meisten davon mit direkter Krankenhausanbindung. Die Verzahnung mit dem stationären Bereich der Krankenhäuser schafft Synergieeffekte bei der Nutzung von Apparaturen und akuten Notfallbehandlungen. Weiterer Vorteil: Während ein Arzt die Patienten in der Notdienstpraxis versorgt, übernimmt der zweite Arzt ausschließlich die Fahrbereitschaft. Konsequenz: Der "fahrende Arzt" wird also nicht in die Behandlungsfälle in den Praxen eingebunden. Somit kommt es nicht nur zu einer Verkürzung der Wartezeit für die Patienten, sondern ebenso entfällt für die Notdienstleistenden Ärzte eine mögliche Doppelbelastung aus Fahr- und Sitzdienst. |
| Praxis-ausstattung | Um für die 67 Notfalldienstpraxen in Westfalen-Lippe gleiche Qualitätsstandards für Arzt und Patient zu gewährleisten, hat die KV eine einheitliche Grundausstattung für die Praxen festgelegt. Diese umfasst Apparaturen und Sprechstundenbedarf gleichermaßen. Zudem steht in allen Praxen ein geeignetes Praxisverwaltungssystem bereit. |
| Sitzdienst | Der zum "Sitzdienst" in der Notfalldienstpraxis eingeteilte Arzt leistet diesen ausschließlich in der Praxis. Die Behandlungsfälle außer Haus übernimmt der Kollege, der für den Fahrdienst eingeteilt ist. In den neuen Strukturen besteht zudem die Möglichkeit der Dienstabgabe an das Krankenhaus in Zeiten geringer Inanspruchnahme durch die Patienten, zum Beispiel täglich jeweils ab 22 Uhr. |
| Umlage | Aktuell gestalten sich die monatlichen Umlagen für die Ärzteschaft in Westfalen-Lippe höchst unterschiedlich. Mit der Vereinheitlichung der Notfalldienststrukturen wurde auch dieser Umlagebeitrag angepasst. Seit dem 1. Februar 2011 beträgt die zu entrichtende monatliche Umlage zirka 110 Euro |
| Vertretung | Das Rekrutieren von persönlichen Vertretungsärzten für den allgemeinen Notdienst ist wie bisher möglich. Um die Dienstfrequenz der Niedergelassenen jedoch noch mehr zu minimieren, ist zusätzlich auch der Einsatz von Poolärzten (Nichtvertragsärzte) vorgesehen. |
Ansprechpartner: |
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